Hochwasser: Unternehmen können Antrag auf Landeshilfe stellen

Mindestschaden von 2000 Euro – Ansprechpartner bei NBank und Stadt

Goslar. Nachdem zunächst Privatpersonen einen Antrag auf Hochwassersoforthilfe des Landes stellen konnten, hat das Land Niedersachsen jetzt ein entsprechendes Programm für Unternehmen und Angehörige freier Berufe aufgelegt. Die Richtlinie ist am vergangenen Freitag in Kraft getreten.

Für die Bewilligung der Hochwasserhilfe für Unternehmen und Freiberufler ist die N-Bank zuständig, die Investitions- und Förderbank Niedersachsen. Außerdem steht die „Zentrale Anlaufstelle für Hochwasseropfer in der Stadt Goslar“ beratend und unterstützend zur Seite. Ihre Ansprechpartner finden Betroffene aus Goslar im Hauptgebäude der Stadtverwaltung, Charley-Jacob-Straße 3, EG, Raum 00.036, zu den allgemeinen Öffnungszeiten oder nach Terminabsprache. Alternativ können sie via E-Mail, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, oder über die zentrale Hochwasser-Rufnummer (05321) 704300 Kontakt aufnehmen.

Bei Bewilligung wird ein sogenannter nicht rückzahlbarer Zuschuss bis maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewährt. Das bedeutet, die Mittel sind zweckgebunden und müssen nicht zurückgezahlt werden, wenn sie ordnungsgemäß zur Beseitigung der Hochwasserschäden verwendet werden. Eine der Bedingungen ist eine Schadenshöhe von mindestens 2000 Euro; eine Insolvenz vor Eintritt des Hochwassers ist hingegen ein Ausschlusskriterium. Kontaktdaten, die detaillierten Voraussetzungen für eine Förderung und das Antragsformular sind auf der Website der NBank (www.nbank.de) unter dem Stichwort „Hochwasser“ zu finden – entweder über die Suchleiste oder unter der Rubrik „Förderprogramme A-Z“.

In einem dritten Schritt soll vom Land Niedersachsen ein Förderprogramm erarbeitet werden, das bei Gebäudeschäden von Privathaushalten greifen soll.

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Bildmaterial zur Pressemitteilung

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Archivfoto (Stadt Goslar): Ein Beispiel aus der Breiten Straße: Nicht nur Feuerwehr und Anwohner versuchten, das Wasser von den Gebäuden in der Breiten Straße fernzuhalten. Auch Gewerbetreibende kämpften gegen die Flut, versuchten ihre Verkaufsräume mit Barrieren zu schützen.

Verantwortlich für diese Meldung:

Die Oberbürgermeisterin (V.i.S.d.P)
Charley-Jacob-Straße 3
38640 Goslar

 

Ihre Ansprechpartnerin:
Vanessa Nöhr
Telefon: 05321-704226
Telefax: 05321-7041226
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

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