- „Wie zerstört man kommunale Strukturen und Selbstverwaltung?“ -
Ein Zwischenruf von Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk
Mit dem Entwurf des Gesetzes zur institutionellen Stärkung und Weiterentwicklung des Zweckverbandes „Großraum Braunschweig“ vom 01.03.2016 (Nds. Landtag - 17. Wahlperiode, Drucksache 17/5290) in einen Regionalverband haben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen Gesetzesentwurf eingebracht, den ich strikt ablehne.
Im Kern wird in dem Entwurf das Ziel verfolgt, den Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) mittelfristig in eine verfasste Region umzuwandeln. Dies führt zu erheblichen Kompetenzverlusten auf Ebene der Gemeinden, Städte und Landkreisen. Der Gesetzesentwurf bedeutet eine Aushöhlung der Kommunalen Selbstverwaltung, einen eklatanten Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip und ist verfassungsrechtlich zumindest fragwürdig.
Die Landesregierung macht mit dem Gesetzesentwurf einmal mehr deutlich, dass Südniedersachsen weder eine politische Lobby in Hannover genießt, noch im Fokus steht. Eine positive Entwicklung des Harzes befindet sich in Hannover nicht auf der Tagesordnung, sondern allenfalls im Themenspeicher der eigentlich politischen Verantwortlichen. Disparitäten in den Landkreisen Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel sowie in den Städten Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg baut man nicht durch Zentralisierung wichtiger kommunaler Themen im ZGB/RBG ab.
Der RGB ist insbesondere aus folgenden Gründen abzulehnen:
- Die Kompetenzen der Kommunen werden in vielen Bereichen (u.a. Verkehrsentwicklungsplanung, Gewerbeflächenmanagement und Wirtschaftsförderung, Schule/Bildung und Schülerbeförderung) konkret eingeschränkt und infrage gestellt.
- Besonders die Tourismusförderung ist Kernkompetenz der Region Harz und Goslars, die keinesfalls geschwächt werden darf.
- Bereits heute nicht funktionsfähige Strukturen der kommunalen Gebietskörperschaften bleiben unangetastet, verlieren weitere Aufgaben, und werden durch die angekündigte Erhöhung der Verbandsumlage finanziell geschwächt.
- Das Problem der Parallelstrukturen und fehlender Aufgabenabgrenzung wird verstärkt.
- Eine demokratische Legitimation und Transparenz fehlt in Gänze.
- Die Aushöhlung Kommunaler Selbstverwaltung und der eklatante Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip ist zumindest Verfassungswidrigkeit fragwürdig.
- Durch die Kompetenzerweiterung für den RGB entstehen Kosten, die nicht durch das Land bezahlt werden, sondern über ein Verbandsumlageverfahren von den Kommunen.
- Die Deutsche Einheit wird ausgeblendet, denn die bis 1989 aufgezwungene Orientierung des Westharzes in Richtung Braunschweig hat sich mittlerweile mit der nachfolgenden Generation deutlich auch zu Sachsen-Anhalt hin gewendet.
Der RGB ist lediglich als Placebo gedacht. Diese leider unwirksame Pille ist – nach dem Lesen des Beipackzettels – für den angeschlagenen Patienten Südostniedersachsen jedoch lebensgefährlich, im Besonderen für die Kommunale Selbstverwaltung.
Eine ausführliche Betrachtung des Gesetzesentwurfes finden Sie auf www.oliver-junk.de
Download der Pressemitteilung:
Gefährliches Placebo für Südostniedersachsen
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