- Öffentliche Auslegung vom 17. bis 29. März -
Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport hat mit Erlass vom 08.03.2016 die Haushaltssatzung 2016 genehmigt
Die Haushaltssatzung wird nach den Regelungen des § 11 NKomVG und den Bestimmungen der Hauptsatzung bekanntgemacht. Im Anschluss an die Verkündung der Haushaltssatzung wird der Haushaltsplan mit seinen Anlagen in der Zeit vom 17.03.2016 bis 29.03.2016 öffentlich ausgelegt. Die Haushaltssatzung tritt am Tag nach Beendigung der Auslegung des Haushaltsplans am 30.03.2016 in Kraft.
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Genehmigung der Haushaltssatzung der Stadt Goslar für das Haushaltsjahr 2016
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