Möglichkeiten der erhöhten Abschreibung im Sanierungsgebiet nutzen
Goslar. Im Sanierungsgebiet Soziale Stadt Jürgenohl haben Eigentümerinnen und Eigentümer bei Baumaßnahmen die Möglichkeit Steuervorteile zu nutzen. So können die Kosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wie Fenstererneuerung, Fassadensanierung, Ersatz der Heizungsanlage oder neue Fliesen im Bad entsprechend der Vorgaben des Einkommenssteuergesetztes (EStG) erhöht abgeschrieben werden.
Bei Mietobjekten können beispielsweise die steuerlich begünstigten Kosten auf zwölf Jahre verteilt zu 100 % abgeschrieben werden. Bei Gebäuden, die vom Eigentümer selbst bewohnt werden, reduziert sich der Abschreibungsbetrag in diesem Zeitraum auf 90%. Um die Steuervorteile in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Unter anderem müssen durch die Maßnahmen Missstände oder Mängel im Sinne des §177 BauGB behoben und beseitigt werden und diese allgemein den Zielen und Zwecken des Stadtsanierungsprozesses Soziale Stadt Jürgenohl entsprechen. Für Baumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren am Wohneigentum können zusätzlich Städtebauförderungsmittel beantragt werden.
Weiterführende Information erteilt die Stadtverwaltung, Frau Bagus (Tel.: 05321/704-376, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder der für die Stadt Goslar tätige Sanierungsträger, die BauBeCon Sanierungsträger GmbH, hier Frau Voll (Tel.: 0421 32901-42, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) auf. Bei einer gemeinsamen Bestandsaufnahme vor Ort werden die Handlungsbedarfe festgestellt und gemeinsam mit dem Eigentümer ein Sanierungskonzept entwickelt.
Kartenquelle (Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen): Abgrenzung des Sanierungsgebiets Jürgenohl
Download der Pressemitteilung:
Steuervorteile bei Wohnraummodernisierung in Jürgenohl
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