Beratung jeden zweiten und vierten Donnerstag im Monat im Sanierungsbüro
Goslar. Das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“, ehemals Städtebaulicher Denkmalschutz, im Gebiet „Altstadt – östlicher Teil“ ist in vollem Gange: Für 57 private Gebäude sind bereits Fördermittel in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro an die Eigentümerinnen und Eigentümer ausgezahlt bzw. vertraglich vereinbart worden.
Da es eines der übergeordneten Ziele ist, die Gebäude und Ensembles durch Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu erhalten, sind insgesamt rund 9,6 Millionen Euro für die Unterstützung privater Maßnahmen im Ursprungs- und Erweiterungsgebiet vorgesehen. Es stehen somit noch ausreichend Mittel zur Verfügung. Interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer sind daher dazu aufgerufen, sich bei der Stadt Goslar oder dem Sanierungsträger, der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH, zu informieren und Fördergelder zu beantragen. Für eine persönliche Beratung steht der Sanierungsträger wieder ab dem kommenden Donnerstag, 8. Juli, jeden zweiten und vierten Donnerstag im Monat im Sanierungsbüro in der Breiten Straße 62 zur Verfügung. Termine sollten vorab telefonisch unter der Rufnummer 0511/123 208 204 vereinbart werden.
Für die Förderung ist vor Baubeginn die Schließung eines Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages mit der Stadt Goslar erforderlich, nachträglich können Maßnahmen nicht mehr gefördert werden. Dazu sind mit der Antragsstellung Vergleichsangebote und ein Eigentumsnachweis sowie die bauordnungsrechtlichen Genehmigungen einzureichen, etwa eine denkmalrechtliche Genehmigung. Auf dieser Basis wird im Zusammenhang mit den Sanierungszielen die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme geprüft und im Anschluss der Vertrag erstellt. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Abnahme durch den Sanierungsträger und die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Goslar. Die Abrechnung und Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach beanstandungsloser Abnahme und Prüfung der Originalbelege und Zahlungsnachweise.
Baukosten werden in der Regel mit einem Zuschuss von bis zu 30 Prozent gefördert. Zudem gibt es die Möglichkeit, erhöhte steuerliche Abschreibungen geltend zu machen. Für Vereine, Gewerbetreibende, Bewohnerschaft und Engagierte bietet das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ die Möglichkeit, sich aktiv in die Sanierungsmaßnahme einzubringen und zur Belebung und Aufwertung des Quartiers beizutragen. Hierzu wurde ein Verfügungsfonds eingerichtet, aus dem Projektideen wie beispielsweise Mitmachaktionen oder kleinere Gestaltungsmaßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 5.000 Euro unterstützt werden können. Die Mittel kommen zur Hälfte von der Städtebauförderung und zur anderen Hälfte von Wirtschaft, Immobiliengemeinschaften oder Privaten. Projektanträge können bei der Stadt Goslar oder dem Sanierungsträger eingereicht werden. Weitere Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens sowie die Antragsformulare stehen auf der Internetseite der Stadt Goslar unter www.goslar.de/stadt-buerger/stadtentwicklung/oestliche-altstadt zum Download zur Verfügung.
Foto (Stadt Goslar/Ritter): Für das Gebiet „Altstadt – östlicher Teil“ stehen noch ausreichend Fördermittel zur Verfügung.
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Für die östliche Altstadt stehen noch Fördermittel zur Verfügung
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