Erläuterungen zum Kiesabbau-Vorhaben der Firma Raulf

Verwaltung erläutert das Verfahren zum Vorranggebiet in Wiedelah

Goslar. Die Stadtverwaltung Goslar nimmt die Verunsicherung der Bevölkerung in Wiedelah und die Rückfragen der Ratspolitik zum Anlass, zum weiteren Verfahren im Kiesabbau-Vorhaben der Firma Raulf nördlich von Wiedelah zu informieren.

In den anlaufenden Verfahren hat der Antragsteller einen Anspruch auf eine sachliche und rechtlich einwandfreie Prüfung seines Antrages. In den hierzu gesetzlich geregelten Verfahren sind jedoch alle berührten Belange angemessen zu würdigen und die dafür notwendigen Informationen fachgerecht zu ermitteln. Die Stadt Goslar berücksichtigt dabei auch die Belange der betroffenen Bevölkerung. Erst wenn alle notwendigen Erkenntnisse vorliegen, ist eine seriöse Bewertung des Vorhabens möglich. Auf dieses Vorgehen einigten sich in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am Dienstag die Verwaltungsspitze und die Ratsfraktionen.

Die Möglichkeit, in diesem Bereich Kies abzubauen, basiert auf einem Vorranggebiet für Rohstoffsicherung im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Regionalverbandes Braunschweig. Diese Ausweisung ist nicht neu, sondern war bereits im RROP des Landkreises Goslar von 1985 enthalten. Der Regionalverband setzt damit eine verbindliche Vorgabe der Landesraumordnung zur Sicherung von Rohstoffgebieten von landesweiter Bedeutung um. Bereits die seinerzeitige Initiative der Stadt Vienenburg, das Vorranggebiet hier zurückzunehmen, blieb aufgrund dessen erfolglos. Die gemeindliche Bauleitplanung ist an die Ziele der Raumordnung gebunden und darf diese nicht gefährden. Siedlungsentwicklungen müssen daher von diesen Vorranggebieten einen Mindestabstand einhalten. Bereits für das aus dem Ort dringend geforderte Neubaugebiet am Schneckenkamp war daher eine besondere Zustimmung der Unteren Landesplanungsbehörde und des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erforderlich. Gleiches gilt für das noch im Verfahren befindliche Neubaugebiet Weidenstraße-Nord.

Zur Entscheidung über das aktuell beantragte Vorhaben zum Kiesabbauwird zunächst ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Zuständige Behörde ist der Regionalverband Großraum Braunschweig als Untere Landesplanungsbehörde. Die derzeit bis zum 31. August 2021 laufende sogenannte Antragskonferenz richtet sich an Behörden und andere Träger betroffener Belange sowie die Umweltverbände. Ziel ist die Sammlung von Anforderungen zum Inhalt und Umfang der für das weitere Verfahren erforderlichen Unterlagen. Der Termin 31. August hat somit keinesfalls die Bedeutung einer „Einspruchsfrist“. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit findet im weiteren Verfahren statt, wenn alle erforderlichen Fachunterlagen vorliegen. Im Falle einer positiven landesplanerischen Feststellung schließt sich ein Planfeststellungsverfahren an. Da hier ein Nassabbau beantragt wurde, liegt die Zuständigkeit hierfür bei der Stadt Goslar im übertragenen Wirkungskreis als Untere Wasserbehörde. Bereits jetzt steht fest, dass für das Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Hier ist der erste Schritt das sogenannte Scoping zur Ermittlung von Umfang und Tiefe der erforderlichen Untersuchungen.

Der Regionalverband Braunschweig und die Stadt Goslar haben vereinbart, die raumordnerische Antragskonferenz und das Scoping gemeinsam durchzuführen, da sich diese Verfahrensschritte an denselben Verteilerkreis richten und eine große Schnittmenge der zu behandelnden Inhalte besteht.

Die Stadt Goslar ist somit zunächst als Träger öffentlicher Belange gefordert, die Anforderungen einschließlich Untersuchungen zu den von ihr zu vertretenden Belangen zu formulieren. Ein deutlicher Schwerpunkt wird dabei auf den Auswirkungen für die Wohnbevölkerung der Ortschaft Wiedelah liegen. Dies bezieht sich sowohl auf den eigentlichen Abbaubetrieb mit den zu erwartenden Immissionen und mögliche Auswirkungen auf die Baugrundverhältnisse, als auch den zu erwartenden Verkehr und dessen Steuerung. Des Weiteren sind auch andere Belange wie Trinkwasserschutz, die Abwasserbeseitigung (Kläranlage) und die zukünftige Siedlungsentwicklung von der Stadt zu vertreten. Ähnlich werden die anderen beteiligten Institutionen vorgehen. Der Belang „Naturschutz und Landschaftspflege“ liegt beispielweise im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Goslar als Untere Naturschutzbehörde.

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Erläuterungen zum Kiesabbau-Vorhaben der Firma Raulf

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