Nachteile entstehen nicht – künftig koordinierte Beratungsgespräche
Goslar. Zum 1. Januar ist das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt können Bürgerinnen und Bürger neben dem Wohngeld auch die Auszahlung des Heizkostenzuschusses in der Wohngeldstelle der Stadt Goslar beantragen. Das führt aktuell zu einem hohen Arbeits- und Besucheraufkommen. Die Anträge werden schnellstmöglich bearbeitet. Sollte es dennoch zu zeitlichen Verzögerungen kommen, entstehen keine Nachteile: Das Wohngeld sowie der Heizkostenzuschuss werden rückwirkend ausgezahlt. Um mögliche Wartezeiten künftig zu vermeiden, sind ab sofort Beratungsgespräche nur noch nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich. Entsprechend dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens stehen dafür folgende Telefonnummern zur Verfügung:
Tel. 704-397 | Buchstaben A- Gk |
Tel. 704-560 | Buchstaben Gl – K, R, Y, Z |
Tel. 704-542 | Buchstaben L - Q |
Tel. 704-399 | Buchstaben S – X |
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Wohngeldstelle: Viele Anträge führen zu längeren Wartezeiten
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