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Goslar. Am 2. Februar haben Anke Berkes und Detlef Vollheyde als offizielle Vertretungsberechtigte ein Bürgerbegehren gegen eine finanzielle Beteiligung der Stadt Goslar am Neubau einer Veranstaltungshalle im Pfalzquartier angezeigt. Dieses wurde persönlich an Goslars Oberbürgermeisterin Urte Schwerdtner übergeben. Mit der Anzeige des Bürgerbegehrens, das auch einen Antrag auf Vorabentscheidung des Verwaltungsausschusses gemäß des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) – hier Paragraf 32 Absatz 3 Satz 5 – enthält, hatte sofort das förmliche Verfahren des Bürgerbegehrens begonnen. In der Schlussfolgerung hätte der Verwaltungsausschuss unverzüglich über die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bürgerbegehrens im Sinne des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes entscheiden müssen. Einschlägige Rechtsvorschrift ist hier der Paragraf 32 mit seinen Absätzen 2 und 3 Satz 1 bis 3. Diesem förmlichen Verfahren kann auch eine rechtliche Beratung durch Hauptverwaltungsbeamte – für Goslar die Oberbürgermeisterin und ihre Verwaltungsmitarbeitenden – vorgeschaltet sein. Die Vertretungsberechtigten hatten allerdings erst zur Anzeige des Bürgerbegehrens den Wunsch nach rechtlicher Beratung vorgetragen. Eine rechtliche Beratung im laufenden förmlichen Verfahren hingegen ist grundsätzlich nicht mehr vorgesehen. Dennoch haben sich Oberbürgermeisterin Urte Schwerdtner, der Erste Stadtrat Dirk Becker und die Justiziarin der Stadt Goslar von der Verwaltungsseite am 15. Februar mit den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens zu einem solchen Beratungsgespräch getroffen. Dabei wurden verschiedene Punkte zur Zulässigkeit der Sachentscheidungsfrage und der Begründung des Bürgerbegehrens angesprochen und besprochen. Unabhängig des guten sachlichen Gesprächs ist im Ergebnis das Bürgerbegehren in der aktuellen Fassung unzulässig. Die Vertretungsberechtigten ziehen deshalb ihr Begehren zurück, haben allerdings angekündigt, ein neues Bürgerbegehren zu formulieren und erneut anzuzeigen. Nach seinem Eingang und folgender erneuter Prüfung wird der Verwaltungsausschuss voraussichtlich in einer zusätzlichen Sitzung über die Zulässigkeitsfrage entscheiden. Anke Berkes und Detlef Vollheyde bedanken sich ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung und die dennoch erfolgte Beratung.
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Stadthalle: Bürgerbegehren gegen finanzielle Beteiligung der Stadt
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