Für den Großteil der Fragen gilt Auskunftspflicht
Goslar. Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) führt über das gesamte Jahr 2023 auch in Goslar wieder eine Mikrozensusbefragung als stichprobenhafte Haushaltsbefragung durch.
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen den gesetzlich festgelegten Mikrozensus seit 1957 durch. Für die repräsentative Befragung wird jedes Jahr nach einem mathematischen Zufallsverfahren ein Prozent aller Haushalte in Deutschland ausgewählt. Abgefragt werden unter anderem allgemeine Angaben wie Geschlecht, Geburtsjahr und Familienstand sowie Angaben zu Erwerbstätigkeit, Aus- und Weiterbildung, Lebensunterhalt, Wohnsituation, Krankenversicherung oder Gesundheit. Die Daten werden anonymisiert aufbereitet. Für einen überwiegenden Teil der Fragen hat der Gesetzgeber eine Auskunftspflicht festgesetzt.
Die Erhebung wird in Teilen durch vom LSN ausgewählte Erhebungsbeauftragte durchgeführt. Sie haben einen amtlichen Ausweis und sind zur Verschwiegenheit in Bezug auf die erfragten Angaben verpflichtet. Die Erhebungsbeauftragten kündigen per Schreiben die Durchführung eines telefonischen Interviews an. Zudem erfolgt mittlerweile ein großer Teil der Befragungen schriftlich per Post oder online direkt durch das LSN.
Weitere Informationen werden auf www.mikrozensus.de bereitgestellt.
Download der Pressemitteilung:
Goslarer Haushalte werden im Rahmen des Mikrozensus befragt
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