Haushaltsplan wird bis 13. April öffentlich ausgelegt
Goslar. Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport hat mit Erlass vom 27. März die Haushaltssatzung 2023 genehmigt. Die Haushaltssatzung wurde am 30. März nach den Regelungen des § 11 NKomVG und den Bestimmungen der Hauptsatzung bekanntgemacht. Im Anschluss an die Verkündung der Haushaltssatzung wird der Haushaltsplan mit seinen Anlagen noch bis zum 13. April öffentlich ausgelegt. Die Haushaltssatzung tritt am Tag nach Beendigung der Auslegung des Haushaltsplans in Kraft.
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Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 genehmigt
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