Druckaufträge können erst nach Fristablauf erteilt werden
Die Wahlen folgen Schlag auf Schlag. Am Sonntag ist Bundestagswahl, drei Wochen später Landtagswahl in Niedersachsen. Die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 15. Oktober sind bereits verschickt. Die Briefwahlunterlagen können jedoch frühestens ab dem 27. September ausgegeben bzw. versendet werden.
Hintergrund sind die verkürzten Fristen durch die vorgezogene Wahl. Erst am vergangenen Freitag tagten der Landes- und der Kreiswahlausschuss. Gegen Ihre Entscheidungen kann bis heute Beschwerde eingelegt werden, über die anschließend wiederum entschieden werden müsste. Deshalb können die Druckaufträge für Stimmzettel und Briefwahlunterlagen erst gegen Mitte dieser Woche erteilt werden.
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Briefwahlunterlagen für Landtagswahl frühestens ab 27. September
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