227.490 Euro Förderung für kommunales Klimaschutzmanagement

Stadt Goslar kann dank Bewilligung Personalstelle zeitnah ausschreiben

Goslar. Die Stadt Goslar bekommt eine finanzielle Förderung für eine Personalstelle zum kommunalen Klimaschutzmanagement. Am Montag ging der Zuwendungsbescheid ein. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat eine Summe von 227.490 Euro verteilt auf einen Förderzeitraum von drei Jahren aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative bewilligt. Das entspricht einer Förderquote von 100 Prozent.

Die Verwaltung hatte im Mai mit Unterstützung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig den Antrag auf Förderung einer Personalstelle für die Umsetzung des Masterplans „100 % Klimaschutz Großraum Braunschweig“ im Wirkungsbereich der Stadt Goslar eingereicht. Die Initiative geht auf einen Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen zurück.

Grundlage für das Klimaschutzmanagement, kurz KSM, ist der „Masterplan 100 % Klimaschutz für den Großraum Braunschweig“, der vom Regionalverband Großraum Braunschweig erarbeitet und im Mai 2018 durch die Verbandsversammlung beschlossen wurde. Die Stadt Goslar unterstützt die Umsetzung dieses Masterplans und die darin formulierten Klimaschutzziele. So sollen in Anlehnung an den Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung bis zum Jahr 2050 die Treibhausgasemissionen um 95 Prozent gesenkt und der Endenergieverbrauch gegenüber dem Jahr 1990 halbiert werden. Perspektivisch sollen 100 Prozent der benötigten Energie aus erneuerbaren Quellen bereitgestellt werden.

Themenschwerpunkte des KSM in Goslar sind nach Abstimmung von Politik und Verwaltung zum einen die Stärkung der klimafreundlichen Mobilität – hierunter fallen die Kombination der Mobilitätsangebote, die Optimierung von Radverkehrsnetz und Abstellmöglichkeiten sowie Konzepte für Tank- und Ladeinfrastruktur –, das Energiemanagement in eigenen Liegenschaften sowie Klimaschutz innerhalb der direkten Zuständigkeit der Verwaltung. Ebenso gehören der Ausbau und die Stärkung der erneuerbaren Energien dazu. Die Zivilbevölkerung soll eingebunden und das Engagement der Bürgerschaft gefördert werden. Auf Grundlage der Bewilligung kann die Stelle nun zeitnah ausgeschrieben und im Idealfall zum Anfang des Jahres 2022 besetzt werden.

Die Förderung des KSM erfolgt über die sogenannte Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums. Förderfähig sind Personalausgaben, Kosten für Dienstreisen, Sachkosten sowie projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit und Prozessunterstützung. Des Weiteren kann eine ausgewählte investive Klimaschutzmaßnahme mit einer Förderung von bis zu 200.000 Euro beantragt werden.

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227.490 Euro Förderung für kommunales Klimaschutzmanagement

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