Nutzungsrecht lässt sich nur bei Familiengräbern verlängern.
Goslar. Irgendwann ist es so weit: Zu einem bestimmten Zeitpunkt laufen die Ruhefristen von Reihengrabfeldern ab und sie werden zur Wiederverwendung eingeebnet. So regelt es die bestehende Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Goslar. Lediglich bei Familiengrabstellen ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte möglich und es erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung an die Berechtigten. Auch gegenwärtig sind an einem Teil der Gräber auf den Goslarer Friedhöfen die Ruhefristen abgelaufen.
Auf dem Friedhof an der Hildesheimer Straße sind davon alle Familiengrabstellen mit Nutzungsrecht bis 31. Dezember 2021 betroffen; außerdem alle Urnenreihengrabstellen, die vor 2007 belegt wurden. Auf den Friedhöfen Feldstraße, Oker und Jerstedt geht es um die Erdreihengräber, die vor 1992, und alle Urnenreihengrabstellen, die vor 2007 belegt wurden, sowie um alle Familiengräber mit einer Nutzungszeit bis Ende dieses Jahres. Auf dem Friedhof Hahnenklee sind lediglich die Familiengrabstellen tangiert, deren Nutzungsrecht am 31. Dezember ausläuft.
Bis zum 31. Januar nächsten Jahres ist Zeit, vorhandene Grabsteine oder Grabanlagen zu entfernen; danach werden sie von der Stadt Goslar abgeräumt. Verlängerungsanträge für Familiengrabstellen kann man bis zum 31. Januar 2022 beim Betriebshof Goslar an der Feldstraße 52, 38640 Goslar, stellen. Ansprechpartner sind Andreas Hoffmann, Tel. 05321 394111 oder Birgit Fiedler, Tel. 05321 394110.
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Friedhöfe: Ruhefristen laufen ab
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