Bereits erhaltene Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahl ist gültig
Goslar. Am Sonntag, 26. September, findet parallel zur Bundestagswahl auch die Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin in Goslar statt. Amtsinhaber Dr. Oliver Junk von der CDU tritt gegen die SPD-Kandidatin Urte Schwerdtner an. Wahlberechtigte, die dann im Wahllokal ihr Kreuzchen machen möchten, müssen zusätzlich zur Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl auch die Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahl mitbringen. Wer die nicht mehr hat, benötigt auf jeden Fall seinen Personalausweis. Es ist allerdings auch bei der Stichwahl möglich, seine Stimme per Briefwahl abzugeben.
Jene, die bereits für die Kommunalwahl am vergangenen Sonntag Briefwahlunterlagen beantragt hatten, konnten zusätzlich ankreuzen, die Unterlagen auch im Falle einer Stichwahl automatisch zugesendet zu bekommen. Hier ist nichts weiter zu tun. Wer das Kreuzchen allerdings nicht gesetzt hat, muss für die Stichwahl noch einmal die Briefwahlunterlagen beantragen. Das ist ganz einfach online möglich auf https://service.goslar.de. Alternativ ist eine Beantragung per E-Mail unter Angabe des Geburtsdatums oder persönlich im Briefwahlbüro der Stadtverwaltung Goslar im Rammelsberghaus möglich (Rammelsberger Str. 2, 3. OG, geöffnet von montags bis freitags 9 bis 12 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 17 Uhr, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel. 05321/704-300).
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Briefwahlunterlagen für die Oberbürgermeister-Stichwahl
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