13 Kindertagesstätten richten Betreuung für bestimmte Berufsgruppen ein
Goslar. Nachdem die Kindertagesstätten schließen mussten, um die Verbreitung des Corona-Virus zu bremsen, werden im Goslarer Stadtgebiet wie angekündigt Notgruppen eingerichtet. Die Voraussetzungen für einen Betreuungsplatz in einer Notgruppe sind allerdings hoch: Nur, wenn beide Elternteile bzw. Erziehungsberechtigte berufstätig und in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, ist eine Betreuung möglich. Dazu gehören insbesondere Beschäftigte in der Gesundheitsversorgung, der Pflege, im Rettungsdienst, der Polizei und Feuerwehr oder im Vollzugsbereich.
13 Kindertagesstätten bieten nach jetzigem Stand Notgruppen an. Die Eltern, die die oben genannten Kriterien erfüllen, können ihre Kinder in die Einrichtungen bringen, in denen sie bisher regulär betreut wurden.
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