Der Appell gilt weiterhin: Anliegen möglichst online oder telefonisch erledigen
Goslar. Seit dem 11. April wird für den Besuch der Goslarer Stadtverwaltung kein 3G-Nachweis mehr benötigt. Im Rahmen des Hausrechts gilt jedoch weiterhin Maskenpflicht (FFP2 oder KN95) im Gebäude.
Aufgrund der noch immer hohen Infektionszahlen werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, ihre Anliegen möglichst online, telefonisch oder per E-Mail zu klären. Auf https://service.goslar.de werden bereits Onlinedienstleistungen angeboten. Sollte ein persönliches Erscheinen notwendig sein, ist eine vorherige Terminabsprache erforderlich. Insbesondere das Bürgerbüro arbeitet weiterhin mit Terminen. Sie können online auf www.goslar.de/stadt-buerger vereinbart werden oder alternativ telefonisch unter der Rufnummer (05321) 704-115.
Download der Pressemitteilung:
3G-Regelung in der Stadtverwaltung entfällt, Maskenpflicht bleibt
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