Stadt Goslar möchte Gastronomie und Einzelhandel entlasten
Goslar. Die Stadt Goslar verzichtet für Bescheide, die in diesem Jahr erteilt wurden, auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Erteilung von Erlaubnissen für Straßencaféflächen, Warenträgern und Werbeschildern. Hintergrund sind die Schutzmaßnahmen, welche Bundes- und Landesregierung erlassen und die Kommunen durchgesetzt haben, um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu vermeiden. Ihre Auswirkungen haben unter anderem den Einzelhandel, die Gastronomie und auch das Hotelgewerbe finanziell belastet.
Aus diesem Grund haben die Stadtverwaltung und die Goslar Marketing GmbH nach Möglichkeiten gesucht, die in Goslar niedergelassenen Unternehmen zu entlasten. Die Erstattung der Sondernutzungsgebühren wurde als geeignete Maßnahme der Politik vorgeschlagen. Der Rat der Stadt Goslar hat diesem Vorschlag am 29. September per Ratsbeschluss zugestimmt.
Bereits beglichene Zahlungen können zurückerstattet werden. Hierzu ist lediglich ein formloser Antrag bei der Stadt Goslar zu stellen. Betroffene senden hierzu bitte eine kurze E-Mail unter Angabe ihrer Rufnummer für Rückfragen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Sollte diese Möglichkeit nicht genutzt werden, wird der jeweilige Betrag automatisch in eine Gutschrift für das kommende Jahr umgewandelt.
Download der Pressemitteilung:
Erstattung der Sondernutzungsgebühren 2020 möglich
Symbolfoto (Stadt Goslar): 2020 war kein gutes Jahr für Gastronomie und Hotellerie. Die Stadt Goslar verzichtet deshalb auf die Sondernutzungsgebühren.
Abdruck honorarfrei.
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