Ordnungsamt und Polizei weisen auf neue Anordnung des Landkreises hin
Goslar. In vielen Altstadtstraßen Goslars gilt jetzt: Maske auf. Aufgrund der stark steigenden Corona-Fallzahlen der vergangenen Tage hat der Landkreis Goslar eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in stark frequentierten Straßen
vorschreibt. Das Goslarer Ordnungsamt ist gemeinsam mit der Polizeiinspektion Goslar nun verstärkt in der Altstadt unterwegs, um die Einhaltung der Vorschrift zu kontrollieren und auf die Maskenpflicht hinzuweisen. In der kommenden Woche sollen Hinweisschilder aufgestellt
werden.
Die Maskenpflicht gilt in und auf den folgenden Straßen und Plätzen: Bahnhofsvorplatz einschließlich ZOB, Rosentorstraße, Jakobikirchhof, Fischemäkerstraße, Hokenstraße, Schuhhof, Fleischscharren, Münzstraße, Bäckerstraße zwischen Münzstraße und Fischemäkerstraße, Marktplatz, Marktkirchhof, Worthstraße, Hoher Weg, Gemeindehof, Klapperhagen, Domplatz bis Kaiserpfalz sowie Breite Straße.
Download der Pressemitteilung:
Kontrolle der Maskenpflicht in den betroffenen Altstadtstraßen
Abdruck honorarfrei.
Verantwortlich für diese Meldung:Die Oberbürgermeisterin (V.i.S.d.P) |
Ihre Ansprechpartnerin: |