Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 genehmigt

Aufsichtsbehörde bescheinigt vorsichtige Planung der Haushaltsansätze

Goslar. Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport hat mit Erlass vom 26. Juli die Haushaltssatzung der Stadt Goslar für das Haushaltsjahr 2022 genehmigt. Aufgrund der mit den Kommunalwahlen im letzten September einhergehenden Veränderungen im Rat und an der Verwaltungsspitze wurde die Haushaltssatzung nach Abschluss der Haushaltsberatungen erst am 3. Mai beschlossen. Umso erfreulicher ist nun die schnelle Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

In seiner Genehmigung stellt das Innenministerium die sich durch den erfolgten Abbau der Liquiditätskredite ergebenden Möglichkeiten der Verringerung der Kreditaufnahme und den Einsatz liquider Mittel positiv heraus. Bei den veranschlagten Investitionsmaßnahmen folgt das Ministerium der städtischen Einschätzung, dass diese ganz überwiegend unabweisbar sind.

Aktuell prognostizierte Fehlbeträge stehen noch im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Zudem wurden auch die möglichen Auswirkungen der Inflation aufgrund des Ukraine-Krieges und die daraus resultierenden Veränderungen in den Haushaltsansätzen berücksichtigt. Insgesamt wird konstatiert, dass die Ansätze vorsichtig geplant wurden, um mögliche weitere Einbußen zu minimieren.

Die im Haushaltsplan enthaltenen Maßnahmen können nun beauftragt und umgesetzt werden. Es ist beabsichtigt, den Haushalt 2023 in der Septembersitzung in den Rat einzubringen, damit im Dezember die Beschlussfassung erfolgen kann.

Die Haushaltssatzung 2022 wurde am 2. August nach den Regelungen des § 11 NKomVG und den Bestimmungen der Hauptsatzung bekanntgemacht. Im Anschluss an die Verkündung der Haushaltssatzung wird der Haushaltsplan mit seinen Anlagen in der Zeit vom 3. bis 11. August öffentlich ausgelegt. Die Haushaltssatzung tritt am Tag nach Beendigung der Auslegung des Haushaltsplans in Kraft.

Download der Pressemitteilung:
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 genehmigt

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