Einführung des Gästebeitrags in Goslar ab 1. Juli 2019

Ab dem 01.07.2019 wird im gesamten Stadtgebiet Goslars ein Gästebeitrag für Übernachtungsgäste eingeführt, den es bisher nur im Stadtteil und Kurort Hahnenklee gibt. Im Zuge einer Gesetzesänderung in Niedersachsen wurde im Jahr 2017 auch für sogenannte sonstige Tourismusgemeinden die Möglichkeit eröffnet, einen Gästebeitrag zu erheben. Hiervon macht nun auch die Stadt Goslar gebrauch.

Der Gästebeitrag pro volljähriger Person beträgt pro Übernachtung 2,30 EUR. Für Kinder und Jugendliche wird kein Gästebeitrag erhoben. Personen, die aus beruflichen Gründen in Goslar übernachten, z.B. hauptberuflich tätige Künstler, Aussendienstler, Monteure usw. sind nicht beitragspflichtig. Ein verminderter Beitragssatz gilt für Teilnehmer an berufsbezogenen Seminaren, Tagungen, Messen oder vergleichbaren Veranstaltungen, wenn keine Befreiung vom Gästebeitrag gegeben ist.

Der Gästebeitrag ist zweckgebunden und kann nur zur Finanzierung der touristischen Einrichtungen (z.B. Rammelsberg, Kaiserpfalz, Museen, Tourist-Information) und Veranstaltungen genutzt werden.

Der Gästebeitrag wird zusammen mit dem Übernachtungspreis bei der Unterkunft entrichtet. Der Vermieter führt den Beitrag dann an die Stadt ab. Auf Grundlage einer vom Rat beschlossenen Gästebeitragssatzung besteht die gesetzliche Pflicht, den Gästebeitrag zu zahlen.

Die Beitragspflichtigen Gäste haben aber auch direkte Vorteile von der Zahlung des Beitrags. Sie erhalten von ihrer Unterkunft eine Gästekarte zusammen mit einem sogenannten Erlebnisheft. Diese Gästekarte beinhaltet verschiedene Vergünstigungen, wie z.B.
ermäßigte Eintritte, Ermäßigungen oder kostenfreie Führungen oder Wanderungen, Vergünstigungen in Cafés, Restaurants und Geschäften, in vielen Harzorten kostenfreier Eintritt zu Konzerten und Heimatstuben oder vergünstigter Eintritt zu Minigolfplätzen, Solethermen, Freizeitparks, Bowlingbahnen u.v.m.

Download der Pressemitteilung:
Einführung des Gästebeitrags in Goslar ab 1. Juli 2019

 

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