Die Stadt Goslar stellt die Bekanntmachungen auf der Grundlage der Neufassung ihrer Hauptsatzung seit dem 01.01.2012 im Internet zur Verfügung.
Informationen zu öffentlichen Sitzungen des Rates der Stadt Goslar und seiner Ausschüsse finden Sie unter Rat und Politik in der Rubrik Bürgerinformationssystem.
Jahrgang 2022
Nr. der Bekanntmachung
Betreff
Datum der Veröffentlichung
33-2022
Öffentliche Bekanntmachung eines Bescheides: Harzer Facility Verwaltungsgesellschaft UG, Herrn Andreas Kubat
30.12.2022
32-2022
Öffentliche Bekanntmachung eines Bescheides: Harzer Facility Management UG & Co KG Herrn Andreas Kubat
Bis zum 31.12.2011 wurden Satzungen, Verordnungen sowie die Genehmigung von Flächennutzungsplänen der Stadt Goslar im Amtsblatt für den Landkreis Goslar bekannt gemacht.
Weitere Informationen
Stadt Goslar - Bürgerbüro - Postanschrift: Charley-Jacob-Straße 3, 38640 Goslar Postfachanschrift: Postfach 3452, 38634 Goslar Tel. 05321 704-115, Fax 05321 704-445 E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Der Bevölkerungsschutz spielt im Hilfesystem Deutschland für Bund, Länder und Kommunen eine zentrale Rolle. Bevölkerungsschutz hat immer zwei Seiten. Auf der einen Seite stehen die Behörden, auf der anderen Seite die Bevölkerung.
Die Behörden sorgen vor, dass bei einer Notlage wesentliche Funktionen der Infrastruktur erhalten bleiben. Im Wesentlichen geht es um die Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur (Versorgung mit Strom, Gas oder Wasser).
Bevölkerungsschutz funktioniert nur, wenn sich die Menschen vor einer Notsituation ausreichend informieren, um auf mögliche Ausfälle von Bestandteilen der Infrastruktur vorbereitet zu sein.
Wenn in der Notsituation nichts mehr funktioniert, dienen Feuerwehrgerätehäuser(ggf. anpassen) als sogenannte „Leuchttürme“. Hier erhalten Betroffene auch bei einer längeren Stromsperre wichtige Informationen.
Für die Bevölkerungsinformation ist die Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (www.bkk.bund.de) einschlägig. Hier gilt der Grundsatz, wer vorbereitet ist, kann sich und seinen Mitmenschen helfen, bis Rettungskräfte eintreffen. Die Bundesregierung empfiehlt daher allen Menschen, für die erste Zeit in einer Notlage selbst vorzusorgen. Dieser Empfehlung schließt sich die Stadt Goslar ausdrücklich an.
Wer auf mögliche Einschränkungen bestens vorbereitet sein möchte, legt sich bedarfsgerechte Vorräte an. Eine gut durchdachte Vorratshaltung beschränkt sich hierbei nicht nur auf Essen, Trinken und Hygieneartikel.
Mit den folgenden fünf Punkten sind Sie im Notfall für die erste Zeit gut aufgestellt:
Essen und Trinken für zehn Tage (zwei Liter Flüssigkeit & 2.200 kcal pro Person und Tag)
eine allgemeine Hausapotheke & Dauermedikamente für 10 Tage
Hygieneartikel (Seife, Zahnpasta, WC-Papier usw.)
für den Energieausfall (Kerzen, Streichhölzer, Reservebatterien usw.)
Rundfunkgerät mit Batteriebetrieb oder Kurbelradio (um Informiert zu bleiben)
Spezielle Empfehlungen darüber hinaus gibt es beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Durch das Anklicken der folgenden Broschüren erhalten Sie die weiteren Informationen.
Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung werden Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung unterstützt – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr.
Ratgeber für Notfallvorsorge und richtges Handeln in Notsituationen
Um im Notfall vorbereitet und versorgt zu sein, ist es sinnvoll einen Vorrat aller lebensnotwenigen Dingen wie Lebensmittel, Medikamente, Hygieneartikel und ähnliches zu Hause zu haben. Informationen dazu, was alles benötigt wird, finden Sie hier.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Mit der Rufnummer 116117 erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Bei allen nicht lebensbedrohlichen Beschwerden vermittelt die 116117 außerhalb der üblichen Praxis-Sprechstundenzeiten einen Bereitschaftsdienst, wenn Sie dringend ärztliche Hilfe benötigen.
Die Warn-App NINA bietet die Möglichkeit, bei Gefahrenlagen wie z.B. Gefahrstoffausbreitung oder Großbrand Bürgerinnen und Bürger zu warnen und Handlungsempfehlungen zu geben. Die Warn-App NINA steht kostenfrei für iOS und Android zur Verfügung.
Die Behördennummer 115 ist der direkte telefonische Draht in die Verwaltung und erste Anlaufstelle für Fragen aller Art. Ob Fragen zum Reisepass, zur Gewerbeanmeldung oder dem Wohngeld: Von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr können Sie mit einem Anruf bei der 115 Ihre Fragen zur Verwaltung schnell und zuverlässig klären
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 das bisherige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Somit wurde eine Reform der Grundsteuer unumgänglich. Im November 2019 hat der Gesetzgeber auf Bundesebene daraufhin das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet und fristgemäß neue Bewertungsregeln geschaffen. Mit der sogenannten Öffnungsklausel wurde den Bundesländern das Recht eingeräumt, eine eigene gesetzliche Regelung für die Bewertung von Grundbesitz aufzustellen.
Rechtsgrundlage für das in Niedersachsen geltende Flächen-Lage-Modell, nach dem sich die Höhe der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 bestimmt, ist das Niedersächsische Grundsteuergesetz (NGrStG) vom 07.07.2021.
Das niedersächsische Fläche-Lage-Modell berücksichtigt die Fläche des Grundstücks, die Fläche des Gebäudes, die Nutzung der Immobilie, den Bodenrichtwert des Grundstücks und den durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde.
Bis Ende 2024 gelten jedoch die bisherigen Regelungen zur Erhebung der Grundsteuer weiter. Der erste Hauptfeststellung der neuen Grundsteuerwerte ist der Stichtag 1. Januar 2022.
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer waren aufgefordert bis spätestens 30.06.2023 eine Steuererklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt elektronisch über ELSTER abzugeben.
Nach Eingang der Grundsteuererklärung schickt das Finanzamt allen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zwei Bescheide:
Den Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge auf den 01.01.2022
gemeinsam mit dem Bescheid über den Grundsteuermessbetrag auf den 01.01.2025, der auch an die Kommunen weitergeleitet wird.
Wichtig: Damit ist keine Zahlungsaufforderung verbunden.
Erst zum Jahreswechsel 2024/2025 erhalten die Grundstückseigentümer dann von ihrer Kommune den neuen Grundsteuerbescheid über die ab 2025 neu zu zahlende Grundsteuer. Die neue Grundsteuer soll im Ergebnis aufkommensneutral sein. Gleichwohl ist durch die Reform mit Belastungsverschiebungen zu rechnen. Das kann zu einem Mehr oder auch zu einem Weniger an Steuern für den Einzelnen führen.
Die Höhe der Grundsteuer, die ab 2025 zu entrichten ist, wird in jeder Gemeinde durch den Beschluss eines neuen Hebesatzes bestimmt. Der Hebesatz ist ein einheitlicher Prozentsatz, der auf jeden Grundsteuermessbetrag in einer Gemeinde angewendet wird. Die Multiplikation des vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz der Gemeinde ergibt die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer. Die bisherigen Hebesätze gelten nur noch bis zum Jahr 2024 und dürfen danach nicht mehr angewendet werden. Die Gemeinden müssen ganz neu rechnen und dabei auch einen aufkommensneutralen Hebesatz, also einen Hebesatz, der sich ergäbe, wenn die Höhe des Grundsteueraufkommens gleichbliebe, veröffentlichen. Die Höhe der ab 2025 zu zahlenden Grundsteuer steht daher frühestens im Herbst 2024 fest.
Bis zum Ablauf des Jahres 2024 wird die Grundsteuer noch auf der Grundlage des Einheitswerts erhoben. Die neue Grundsteuer ist erst ab Januar 2025 zu zahlen.
Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer ab 2025
Warum wird die Grundsteuer reformiert?
Die Bewertung des Grundbesitzes, auf der die Grundsteuer aktuell noch aufbaut, ist völlig veraltet. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb eine Besteuerung anhand aktuellerer Werte ab 2025 gefordert. Das wird auch passieren. In Niedersachsen gelten dafür nicht die vom Bund beschlossenen Reformgesetze, sondern das Land hat von seinem Abweichungsrecht Gebrauch gemacht und ein eigenes Modell entwickelt. Dieses knüpft an die Fläche und die Lage des Grundstücks an. Der Lagefaktor macht einen am Bodenrichtwert orientierten Zu- oder Abschlag aus, je nachdem, ob sich das Grundstück in guter oder weniger guter Lage innerhalb der Stadt oder Gemeinde befindet.
Was bringt den Bürger/-innen die Grundsteuer überhaupt?
Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig vor Ort und können flexibel eingesetzt werden. Mit der Grundsteuer werden Schulen, Kitas, Straßen und Spielplätze gebaut oder örtliche Kultur- und Sportangebote finanziert. Jeder Euro wird sozusagen direkt vor der eigenen Haustür ausgegeben.
Das, was die jeweilige Stadt oder Gemeinde lebenswert macht, könnte ohne die Grundsteuer nicht finanziert werden. Gezahlt wird die Grundsteuer also für die örtliche Gemeinschaft und damit auch „für sich selbst“.
Wie läuft die Reform ab?
Die Finanzämter ermitteln derzeit die neuen Grundsteuerwerte. Aus diesen Werten und der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl wird der Grundsteuer-Messbetrag errechnet. Dies ist ein eigener Verfahrensschritt, der mit dem Grundsteuer-Messbescheid abgeschlossen wird, den Sie von Ihrem Finanzamt bereits erhalten haben oder noch erhalten. Für Rückfragen oder Rechtsmittel sind insofern auch die Finanzämter zuständig.
Der Messbescheid ist verbindlich – auch für die Städte und Gemeinden, die davon nicht abweichen dürfen. Sie wenden in einem letzten Schritt nur noch ihre Hebesätze an, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen. Hebesätze gibt es vor Ort mindestens zwei: einen für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und einen für die Grundsteuer B (Wohnen und Gewerbe). Optional kann ab 2025 noch ein dritter Hebesatz für unbebaute baureife Grundstücke beschlossen werden (Grundsteuer C). Die Hebesätze gelten jeweils für alle Steuerzahlenden einheitlich und werden für die neue Grundsteuer ab 2025 neu festgelegt.
Was heißt das für die jeweilige individuelle Grundsteuerbelastung?
Wesentlich für die Grundsteuerzahler/-innen ist die Einstufung nach neuem Recht. Ob der Grundbesitz also ab 2025 als besonders hoch oder gering zu besteuern oder eher durchschnittlich einzustufen ist, darüber entscheidet das neue Grundsteuerrecht des Landes, das im Grundsteuer-Messbescheid des Finanzamts abgebildet ist, auf Basis der oben geschilderten Faktoren.
Die Gemeinden haben auf diese Wertfeststellung keinen Einfluss. Mit den Hebesätzen werden alle neuen Werte nur noch gleichmäßig hochgerechnet. Das Verhältnis der neuen Werte untereinander, das sich aus dem reformierten Recht ergibt, wird durch diese Hochrechnung nicht mehr verändert.
Muss ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlt werden?
Ob jemand ab 2025 mehr Grundsteuer als zuvor bezahlen muss, hängt nach dem neuen Grundsteuerrecht des Landes in erster Linie von der Bewertung nach den obigen Kriterien, also relevante Grundstücksfläche und Bewertung der Lage innerhalb der Kommune, ab.
Goslars neue Oberbürgermeisterin, Urte Schwerdtner, wendet sich in einer Videobotschaft zum neuen Jahr an Goslars Bürgerinnen und Bürger und lädt sie zu einem Rundgang durch unsere schöne Stadt ein.
Die Stadt Goslar stellt die Bekanntmachungen auf der Grundlage der Neufassung ihrer Hauptsatzung seit dem 01.01.2012 im Internet zur Verfügung.
Informationen zu öffentlichen Sitzungen des Rates der Stadt Goslar und seiner Ausschüsse finden Sie unter Rat und Politik in der Rubrik Bürgerinformationssystem.
Wahlbekanntmachung – Zulassung von Wahlvorschlägen zur Stadtratswahl Wahlbekanntmachung – Zulassung von Wahlvorschlägen zur Ortsratswahl Wahlbekanntmachung – Zulassung von Wahlvorschlägen zur Wahl der/des Oberbürgermeister/in
Der hybriden Sanierungsbeiratssitzung „Hahnenklee- Rathausstraße“ am 22.04.2021 um 17:00 Uhr kann wie folgt beigetreten werden: Für die Teilnahme an der Videokonferenz entweder die Zoom App installieren oder sich über Ihren Browser anmelden.
14.04.2021
20-2021
Der hybriden Sanierungsbeiratssitzung "Soziale Stadt Jürgenohl" am 20.04.2021 um 18:00 Uhr kann wie folgt beigetreten werden: Für die Teilnahme an der Videokonferenz entweder die Zoom App installieren oder sich über Ihren Browser anmelden.
Bis zum 31.12.2011 wurden Satzungen, Verordnungen sowie die Genehmigung von Flächennutzungsplänen der Stadt Goslar im Amtsblatt für den Landkreis Goslar bekannt gemacht.
Weitere Informationen
Stadt Goslar - Bürgerbüro - Postanschrift: Charley-Jacob-Straße 3, 38640 Goslar Postfachanschrift: Postfach 3452, 38634 Goslar Tel. 05321 704-115, Fax 05321 704-445 E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Bis zum 31.12.2011 wurden Satzungen, Verordnungen sowie die Genehmigung von Flächennutzungsplänen der Stadt Goslar im Amtsblatt für den Landkreis Goslar bekannt gemacht.
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Über den folgenden Link können Sie sich unter Angabe Ihrer Straße über die nächsten Termine der Straßenreinigung informieren: www.eurawasser-goslar.de
Kontakt und Information
Stadt Goslar Herr Jannik Fischer Tel. 05321 704-543 E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Im Mai 2020 hat die Stadt Goslar den Wettbewerb „Gärten der biologischen Vielfalt“ ausgerufen. Bewerbungen kamen aus allen Ortsteilen Goslars. In zwei Bewertungsdurchgängen und nach einigen Besichtigungen wählte die Jury jene Gärten aus, die ganz besonders beispielhaft für ökologisch wertvolle Gestaltung sind. Die Stadtverwaltung hat sie in einer kleinen Broschüre zusammengefasst. Die darin enthaltenen Beschreibungen und Fotos sowie die Bewertung der Jury sollen andere Gartenbesitzerinnen und -besitzer ermutigen, ihrerseits zur Biodiversität beizutragen.
Herzlich willkommen in Goslar! Damit Sie sich als Neubürgerin oder Neubürger in unserer Stadt schneller zurecht finden, gibt unsere Neubürgerbroschüre einen Überblick – über die Geschichte der Stadt, die Struktur der Stadtverwaltung, Goslars kulturelle Vielfalt, Betreuungs- und Bildungsangebote bis hin zu sozialen Beratungsstellen.
Die Broschüre bündelt alle Informationen und Adressen, die für Familien interessant sind – von Kinderbetreuung, Schulbildung und Jugendarbeit, über Angebote für Senioren, bis zu Kunst und Kultur oder Beratung und soziale Hilfe.
Goslar allein auf eine über 1000jährige Geschichte, das Weltkulturerbe, die Kaiserpfalz oder das reichhaltige Kultur- und Freizeitangebot zu beschränken, wird der Stadt nicht gerecht. Auch der Wirtschaftsstandort Goslar hat ganz viel Kraft. In Goslar lässt sich miteinander leben und arbeiten, und zwar richtig gut. Und an dieser Aussage lassen wir uns auch messen. Machen Sie sich selbst ein Bild: Auf den folgenden Seiten haben wir unsere Leistungen in Zahlen gefasst und in Szene gesetzt.
Häufig wird Denkmalschutz und energetische Gebäudesanierung als Widerspruch verstanden. So besteht die verbreitete Annahme, dass in der als UNESCO-Welterbe anerkannten Altstadt von Goslar Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung von Gebäuden kaum möglich sind. Ein von der Stadt Goslar herausgegebenes „Handbuch für die energetische Sanierung“ möchte jedoch aufzeigen, dass Welterbe und Klimaschutz nicht als Gegensätze verstanden werden müssen. Vielmehr kann durch die behutsame Weiterentwicklung traditioneller Goslarer Bauweisen ein wirksamer Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet werden. Konkret werden in dem Handbuch die Möglichkeiten zur energetischen Ertüchtigung von Wänden, Dächern, Fenstern oder Türen unter Wahrung des historischen Stadtbildes vorgestellt. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Erneuerung der Heiz- und Anlagentechnik gerichtet, da gerade in diesem Bereich erhebliche Potenziale zur Senkung des Energiebedarfs und zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes ohne wesentliche Eingriffe in die denkmalgeschützte Bausubstanz gegeben sind. Daneben enthält die Publikation nützliche Tabellen und Checklisten sowie eine Liste von Ansprechpartnern und Fördermöglichkeiten. Das Handbuch kann in der Stadtverwaltung Goslar, Charley-Jacob-Straße 3, Auslagen im 1. Obergeschoss kostenfrei erworben werden. Zusätzlich gibt es eine Online-Version und eine Kurzfassung.
Bibliographische Hinweise:
Goslar – Welterbe Altstadt Handbuch für die energetische Sanierung Stadt Goslar (Hrsg.) Autoren: Dr. Christine Bauer (Stadt Goslar, Fachbereich Kultur - Stabsstelle Weltkulturerbe) Prof. Dr. Ing. Lars Kühl, Larissa Albert, Vanessa Stahlbock (LOW-E Ingenieursgesellschaft für energieeffiziente Gebäude mbh, Wolfenbüttel) Goslar 2021
Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu Heizöl-Lageranlagen, insbesondere zu den Schwerpunktthemen Betreiberpflichten, Mängelbeseitigung und Stilllegung.
Die Kaiserpfalz ist eines von Goslars Aushängeschildern. Die Flakscheinwerfer, die die Pfalz im Dunkeln von außen anstrahlen, sind allerdings in die Jahre gekommen und nicht mehr zeitgemäß. Nicht nur, dass sie das Bauwerk platt wie eine Briefmarke erscheinen lassen, sie fressen Unmengen an Strom und beleuchten unerwünschter Weise indirekt auch alles drum herum. Lichtverschmutzung, Energie- und Kostenverschwendung – das soll sich ändern. Die Stadt Goslar hat gemeinsam mit dem Verein „Energie Ressourcen Agentur Goslar“ und der Hochschule Harz ein Beleuchtungskonzept erstellt. Diese Seite informiert über den Fortschritt des Projektes.
Die Kaiserpfalz Goslar wurde zwischen den Jahren 1040 und 1050 unter Heinrich III. errichtet und gehört seit 1992 gemeinsam mit der Altstadt Goslar zum UNESCO Weltkulturerbe.
Dieses einzigartige Denkmal weltlicher Baukunst soll jetzt durch ein neues Beleuchtungskonzept in das „richtige Licht gerückt werden“. Im Rahmen einer Neubeleuchtung der Kaiserpfalz soll die Außenfassade der Kaiserpfalz, der Innenbereich mit Ausstellungsbereich, Kaisersaal und Ulrichskapelle sowie der Vorplatz der Kaiserpfalz mit innovativer und effizienter LED-Technologie beleuchtet werden. Die neue Beleuchtung soll die Kaiserpfalz ästhetisch aufwerten und Stromkosten einsparen. Durch den Austausch der momentan verwendeten Beleuchtung auf LED-Technologie ergeben sich mit deutlich verbesserter Ausleuchtung Einsparmöglichkeiten des Stromverbrauchs der Kaiserpfalz von bis zu 80.000 kWh pro Jahr.
Das Lichtkonzept für die Kaiserpfalz Goslar dient der visuellen Aufwertung des Bauwerkes und hebt architektonische Besonderheiten hervor. Ein weiterer Ansatz des Konzeptes ist die Idee des „Storytelling mit Licht“. Verschiedene speziell ausgewählte Leuchten und Beleuchtungsvarianten gehen dabei auf die besondere Geschichte der Pfalz ein. Das Kaiserhaus wird durch eine Lichtkrone als Symbol für den ehemaligen Thronsaal in den Fokus der Beleuchtung gerückt und die farbige Beleuchtung der Ulrichskapelle ermöglicht durch eine rote Farbsteuerung das Aufzeigen der Tatsache, dass hier noch immer das Herz von Heinrich III aufbewahrt wird. Die Beleuchtung der Reiterstandbilder, die in der deutschen Geschichte eine bedeutende Rolle gespielt haben, sind ebenfalls Teil des „Storytelling“ im Beleuchtungskonzept.
Das entwickelte Beleuchtungskonzept unterliegt einer Vielzahl von verschiedenen Anforderungen. Im Fokus steht dabei die Auswahl von energiesparenden und langlebigen LED-Leuchten, die Akzentuierung und Betonung der einmaligen Architektur der Kaiserpfalz Goslar, sowie die Verringerung von Streulicht durch die Beleuchtung.
Lichtverschmutzung beschreibt die Aufhellung des Nachthimmels durch künstliches Streulicht, welches verwendet wird, um Straßen oder Gebäude zu beleuchten. Dieses streut meist einen Teil des Lichtes in die Atmosphäre ab und bewirkt damit in Form von Lichtsmog einen künstlich aufgehellten Nachthimmel. Dies hat neben der Energieverschwendung zudem negative Auswirkungen auf das Ökosystem der Wildtiere, auf die menschliche Gesundheit und auf den Verlust der Nacht durch kaum noch sichtbare Sterne.
Einen ersten Eindruck des Beleuchtungskonzeptes im Aussen- und Innenbereich bieten folgende Illustrationen welche mit einer 3D-Simulation der Pfalz und des Gartens mit Reiterstandbildern davor erstellt wurden:
Kontakt & Informationen HarzOptics GmbH Prof. Fischer-Hirchert Dornbergsweg 2, 38855 Wernigerode Tel. 0152 53635589 E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Freiwilliges Engagement lohnt sich für ALLE und ist gerade auch für die Engagierten ein großer persönlicher Gewinn: Junge Menschen sammeln praktische Erfahrungen und Kenntnisse und erhalten erste Einblicke in die Berufswelt. Ältere Menschen geben ihre reichhaltige Lebenserfahrung an andere weiter, können über ihr freiwilliges Engagement auch nach dem Berufsleben weiter mitten im Geschehen bleiben.
Aus diesem Grund bietet die Stadt Goslar in den Bereichen Kinderbetreuung, Jugendarbeit sowie der Integration von Flüchtlingen vielfältige Möglichkeiten die eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten einzusetzen und diese zu erweitern.
Beim Bundesfreiwilligendienst handelt es sich um einen ganztägigen Dienst. Der Einsatz ist in einem Zeitraum zwischen 6 und 12 Monaten flexibel möglich. Engagieren können sich alle, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Neben dem monatlichen Taschengeld von 250 € wird jede bzw. jeder Freiwillige über die Stadt versichert und bekommt die Gelegenheit, an verschiedenen Seminaren teilzunehmen.
Städtische Bundesfreiwilligenstellen
Kindertagesstätten
Hier können Sie das pädagogischen Fachpersonals bei der Förderung der Kinder unterstützen.
Zu Ihren Aufgaben zählen dabei unter anderem:
• Hilfestellung bei der Beaufsichtigung von Kindern (Innenbereich und Außenbereich) • Zusätzliche Angebote für die Kinder (z. B. Aktionen zum Thema „gesunde Ernährung) • Hilfestellung bei der Be- und Entkleidung der Kinder (Spaziergänge, Turnen usw.) • Hilfestellung beim Erwerb lebenspraktischer Kompetenzen • Hilfestellung bei Bastelarbeiten mit den Kindern • Hilfestellung bei Reinigungsarbeiten im Gruppen-, u. hauswirtschaftlichen Raum
Mögliche Einsatzstellen
Kita Kunterbunt (Worthstr. 2-4, 38640 Goslar)
Kita Liliputt (Kösliner Str. 8, 38642 Goslar – Jürgenohl)
Kita Ohlhof (Wolfgang-Borchert-Weg 9, 38642 Goslar – Ohlhof)
Kita Löwenzahn (Am Unteren Dorfbach 1a, 38644 Goslar – Jerstedt)
Kita Hahndorf (Wiesenweg 17, 38644 Goslar – Hahndorf)
Kita Hahnenklee (Am Bocksberg 4, 38644 Goslar – Hahnenklee)
Kita Vienenburg (Osterwiecker Straße 21, 38690 Vienenburg)
Grundschulen
Sie unterstützen das pädagogischen Fachpersonals bei der Förderung von Schülerinnen und Schülern insbesondere in den Bereichen Inklusion und Integration.
• Hilfe bei der Planung und Umsetzung von Projekten der Jugendarbeit • Hilfe bei der Vorbereitung von Angeboten (z.B. Besorgungs- und Botengänge) • Unterstützung bei der Betreuung von Fahrten und Ausflügen • Unterstützung bei Sport- und Kochangeboten • Mithilfe bei Veranstaltungen der Jugendarbeit • Hilfe bei Reinigungsarbeiten im Innen- und Außenbereich
Integration von Flüchtlingen (Charley-Jacob-Str. 3, 38640 Goslar)
Zu Ihren Aufgaben zählen unter anderem:
• Unterstützung der Stadtjugendpflege bei Veranstaltungen (z. B. Goslarer Filmtage), • Unterstützung der Integrationsbeauftragten im täglichen Schriftverkehr sowie bei Besuchen von Familen mit Migrationshintergrund. • Kontakt zu jugendlichen Flüchtlingen und Unterstüzung bei der Vermittlung von Sportvereinen sowie Begleitung im ersten Kontakt.
Stadtbibliothek (Am Museumsufer 2, 38640 Goslar)
Zu Ihren Aufgaben zählen unter anderem:
• Mithilfe beim Bestandsaufbau • Mithilfe bei technischer Medieneinarbeitung und Bestandspflege (Ergänzung, Aktualisierung, Aussonderung, Präsentation) • Mithilfe bei Vorbereitungen von Leseförderungsprojekten, z.B. Bilderbuchkinos • Unterstützung von Vorlese- und Bastelnachmittagen • Unterstützung beim Medienkisten-Service • Mithilfe bei bibliothekspädagogische Klassenführungen
Ihre Bewerbung können Sie das ganze Jahr über bei uns abgeben. Senden Sie uns Ihre Bewerbung per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder per Post an:
Stadt Goslar Fachdienst Personal Postfach 34 52 38634 Goslar
Ihre aussagekräftige Bewerbung sollte die folgenden Unterlagen beinhalten:
Bewerbungsschreiben Lebenslauf Kopien des letzten Schulzeugnisses
Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Marcel Weißenborn zur Verfügung. Tel. 05321/ 704 403 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Vielseitig, zukunftssicher und praxisorientiert. Dies ist nur ein kleiner Überblick der Eigenschaften, die eine Ausbildung bei uns ausmachen. Mit unseren rund 550 Beschäftigten sind wir als große selbstständige Stadt eine mittelgroße Verwaltung. Dies hat den Vorteil, dass wir viele verschiedene Aufgabenbereiche zu bieten haben und dennoch überschaubar sind. Durch die vielen verschiedenen Bereiche bieten sich für Dich sowohl in der Ausbildung, als auch im Anschluss an die Ausbildung zahlreiche unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten. Darüber hinaus erwartet Dich neben einem guten Betriebsklima und einer umfassenden Betreuung in allen Ausbildungsfragen, eine gute Chance auf die Übernahme in ein Arbeits- oder Beamtenverhältnis. Auch Beruf und Familie lassen sich bei uns durch die flexible Arbeitszeitgestaltung und mögliche Teilzeitarbeit gut vereinbaren.
Um einen Überblick über unsere Bereiche zu bekommen, findest Du hier unser Organigramm der Stadt Goslar.
Folgende Ausbildungsberufe bilden wir aus:
Für Bewerberinnen / Bewerber mit Allgemeiner Hochschulreife / Fachhochschulreife
Bitte beachte, dass nicht alle Ausbildungsberufe in jedem Jahr angeboten werden. Auf unserem Bewerbungsportal (bewerbung.goslar.de) kannst Du unsere aktuell ausgeschriebenen Ausbildungsstellen sehen.
Deine Bewerbung kannst Du auch das ganze Jahr über bei uns abgeben.
Am besten bewirbst Du dich direkt über unser Bewerbungsportal auf den gewünschten Ausbildungsplatz.
Deine aussagekräftige Bewerbung sollte die folgenden Unterlagen beinhalten:
Bewerbungsschreiben
Lebenslauf
Kopien der letzten beiden Schulzeugnisse
Ggf. Arbeitszeugnisse, Praktikumsnachweise oder Ähnliches
Bitte beachte auch die Datenschutzhinweise für Bewerberinnen und Bewerber und füge Deiner Bewerbung eine unterschriebene Ausfertigung hinzu. Solltest Du noch nicht volljährig sein, benötigen wir zusätzlich auch die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
Für weitere Fragen steht Dir Frau Gina Koch zur Verfügung. Tel. 05321/ 704 276 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Seit dem Jahr 2013 unterliegt die Bewirtschaftung des städtischen Haushalts den Vorgaben und Rahmenbedingungen des mit dem Land Niedersachsen im Februar 2013 mit einer Laufzeit von zehn Jahren geschlossenen Zukunftsvertrags. Im November 2012 unterzeichnete Goslars damaliger Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk zusammen mit dem damaligen Niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann den Eigenentschuldungsvertrag für die Stadt Goslar, der im Ergebnis eine Entschuldungshilfe in Höhe von 43.717.705 EUR zur Tilgung von 75 % der aufgelaufenen Liquiditätskredite nach sich zog. Im Februar des darauffolgenden Jahres wurde schließlich nach mehrmonatigen Verhandlungen zusammen mit der damaligen Bürgermeisterin der Stadt Vienenburg Frau Astrid Salle-Eltner der sog. Eigenentschuldungsvertrag mit Eingliederung mit dem Land Niedersachsen unterschrieben.
In dessen Folge wurde die Stadt Vienenburg zum 01.01.2014 in die Stadt Goslar eingegliedert und es flossen nochmals 975.000 EUR zur anteiligen Tilgung der Vienenburger Liquiditätskredite in die städtische Kasse.
Die Stadt Goslar musste sich aber vor dem Hintergrund dieses Vertrages zur Umsetzung einer Vielzahl von Konsolidierungsmaßnahmen, die auch unter damaliger Beteiligung der Goslarer Bürgerinnen und Bürger entwickelt und festgelegt wurden verpflichten. Hierzu zählen u. a. neben Steuererhöhungen auch die Schließung von Schulstandorten, der Verkauf von nicht mehr benötigten Immobilien oder die Reduzierung von Aufgaben wie z. B. die Rückübertragung der Schulträgerschaft für die weiterführenden Schulen an den Landkreis Goslar. Den Zukunftsvertrag und die dazugehörigen Anlagen können Sie hier einsehen.
Seit dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung ist es beiden Städten, bzw. der später fusionierten Stadt Goslar unter großen Anstrengungen und mit einem rigiden Sparkurs gelungen, die Liquiditätskredite bis Ende 2014 in Gänze zu tilgen und befindet sich damit auf dem Weg einer nachhaltigen Entschuldung. Mit dem wiedererlangten finanziellen Handlungsspielraum ist es im Haushaltsjahr 2016 sogar erstmals seit Jahren wieder möglich, erwirtschaftete Überschüsse für notwendige Investitionen in der Stadt zu verwenden.
Diese Meilensteine sind für Rat und Verwaltung der Stadt Goslar bereits Beweis genug, dass sich die Anstrengungen der zurückliegenden Jahre gelohnt haben und dass auch die vor uns liegenden Herausforderungen der restlichen Vertragsjahre bis 2022 lohnenswert sein werden.
Die Ausgangslage
Im Jahr 2012 machten die Kommunen in Deutschland rund drei Milliarden Euro neue Schulden. Die Finanzlage der Kommunen war damit angespannt. Die Kassenkredite hatten sich innerhalb von zehn Jahren auf 44 Milliarden Euro vervierfacht. Die Gesamtverschuldung der Kommunen lag zu diesem Zeitpunkt bei 130 Milliarden Euro. Auffällig war dabei die hohe Schuldenlast der Städte und Gemeinden in den strukturschwachen Gebieten. Es fiel auch auf, dass es eine tiefe Kluft zwischen relativ reichen Kommunen, wie München, Stuttgart, Hamburg, Düsseldorf, Wolfsburg und Frankfurt, die eine gute Wirtschaftsstruktur und große Gewerbesteuerzahler haben, und Städten mit schwacher Wirtschaftskraft gibt.
Auch Goslar musste trotz vieler Sparrunden in den vorangegangenen Jahren in diese Schuldenfalle geraten. Über die Jahre hatte das Kassenkreditvolumen rund 60 Millionen Euro erreicht. Eine Kredit- und darüber hinaus eine Zinsbelastung, von der wir allein nicht wieder herunterkommen wären, die wir aber guten Gewissens auch nicht länger vor uns herschieben konnten. Durch jährliche Zinszahlungen in Höhe von damals rund 730.000 Euro wurde der kommunalpolitische Handlungsspielraum stetig kleiner.
Der Zukunftsvertrag als Chance
Und genau hier setzte der Zukunftsvertrag an. Das Land Niedersachsen leistete für Kommunen, die sich auf einen konsequenten und nachhaltigen Konsolidierungskurs begeben haben, eine nicht zu verachtende finanzielle Unterstützung, die sog. Entschuldungshilfe. Aus einem Entschuldungsfonds des Landes Niedersachsen und niedersächsischer Kommunen konnte die Stadt Goslar und im Anschluss - unter der Prämisse der Eingliederung in die Stadt Goslar - auch die Stadt Vienenburg einen Betrag bis zur Höhe von 75 % ihrer jeweiligen Kassenkredite erhalten, dies waren rd. 44,7 Millionen Euro.
Der Zukunftsvertrag bedeutet Einschnitte in folgenden Bereichen
Die Konsolidierungsmaßnahmen, deren Umsetzung zwingender Bestandteil des Vertrages mit dem Land ist lassen sich grundsätzlich folgenden Bereichen des Verwaltungshandelns zuordnen:
Die Stadt Goslar muss ihre Einnahmemöglichkeiten verbessern. Dazu gehören im Wesentlichen Steuern, Gebühren und Beiträge, die es zu erhöhen oder neu einzuführen gilt.
Die Stadt Goslar muss ihre freiwilligen Leistungen erheblich reduzieren. Zu den freiwilligen Leistungen gehören alle Leistungen, zu denen eine Kommune nicht gesetzlich verpflichtet ist. Sie dürfen bis zum Jahr 2022 maximal einen Wert von 3,77 % des Haushaltsvolumens erreichen.
Die Stadt Goslar muss ihre Personal- und Sachkosten weiter beschränken. Hierzu gehören sämtliche Verwaltungsdienstleistungen, mit denen eine Kommunalverwaltung dazu beiträgt, das Leben und Zusammenleben in der Stadt zu regeln und zu gestalten, vom Personalausweis über den Kindergartenplatz bis zur Baugenehmigung. Diese Dienstleistungen müssen so wirtschaftlich wie möglich erbracht werden.
Charley-Jacob-Straße 3, 38640 Goslar Postfach 34 52, 38634 Goslar Tel. 05321 704-0, Fax 05321 704-567 E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Facebook: www.facebook.com/goslar.de
Allgemeine Öffnungszeiten der Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag zusätzlich: 14:00 bis 18:00 Uhr
Bitte beachten Sie die untenstehenden Öffnungszeiten des Bürgerbüros sowie abweichende besondere Öffnungszeiten einzelner Dienststellen am Ende dieser Seite.
Mit unserem Anlaufpunkt im Bürgerbüro im Verwaltungsgebäude Charley-Jacob-Straße 3 bieten wir Ihnen an zentraler Stelle einen fachlich qualifizierten Service und stellen neben allgemeinen Informationen auch Leistungen aus den Fachbereichen zur Verfügung.
Charley-Jacob-Straße 3, 38640 Goslar Postfach 3452, 38634 Goslar Tel. 05321 704-115, Fax 05321 704-445 E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Facebook: www.facebook.com/goslar.de
Montag:
08:00 bis 13:00 Uhr 13:45 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 13:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass das Bürgerbüro und die Stadtverwaltung Goslar Mittwoch nachmittags und Freitag nachmittags ab 13 Uhr nicht mehr erreichbar sind.
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Bauen und Wohnungswesen
(Anschrift Bauaufsichtsbehörde: Stadt Goslar, Fachdienst 3.1.1, Charley-Jacob-Str. 3, 38640 Goslar)
Die Möglichkeit die Formulare für baurechtliche und denkmalrechtliche Anträge stehen für Sie auf OpenR@thaus zum Download bereit.
Bekanntmachung der Bauaufsichtsbehörde: Elektronische Kommunikation Gemäß § 86 Abs. 8 der niedersächsischen Bauordnung (NBauO) kann die Bauaufsichtsbehörde den Beginn der elektronischen Kommunikation für einzelne oder alle Verfahren nach § 3 a Abs. 1 Satz 1 NBauO auf spätestens den 1. Januar 2024 festlegen, wenn bei ihr die technischen Voraussetzungen noch nicht vorliegen. Hiermit wird der Beginn der elektronischen Kommunikation für alle Verfahren auf den 01.01.2024 festgelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Anträge, Anzeigen, Mitteilungen und beizufügenden Bauvorlagen abweichend von § 3 a Abs. 1 NBauO als Dokument in Papierform zu übermitteln. §§ 3a Abs. 2 Satz 2 und 86 Abs. 7 Satz 2 NBauO gelten entsprechend.
Bauverwaltung
Erstattung von Abwassergebühren
Die Möglichkeit einen Antrag auf Erstattung der Schmutzwassergebühren zu stellen erhalten Sie über OpenR@thaus.
Das Formular zur Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft und weitere Leistungen des Standesamtes erhalten Sie über OpenR@thaus
Zwecks besserer Lesbarkeit sind evtl. Änderungssatzungen/-verordnungen im jeweiligen Text bereits eingearbeitet. Bei Klärung von juristischen Fragen sind jedoch die Ursprungssatzungen/-verordnungen heranzuziehen.
Zum 01.01.2014 ist auf der Grundlage des Gesetzes über die Vereinigung der Städte Vienenburg und Goslar, Landkreis Goslar vom 19.06.2013 die Eingliederung der Stadt Vienenburg in die Stadt Goslar erfolgt. Nach § 2 Abs. 2 des vorstehend genannten Gesetzes in Verbindung mit § 4 des Gebietsänderungsvertrages gilt in dem eingegliederten Gebiet das nachstehend aufgeführte Ortsrecht der bisherigen Stadt Vienenburg fort - längstens jedoch bis zum 31.12.2016.
Amtsblatt und weitere Bekanntmachungen der Stadt Goslar
Mit der Novelle des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes zum 01.11.2021 wurde den Städten und Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, ihre Satzungen, Verordnungen und öffentlichen Bekanntmachungen in einem elektronischen Amtsblatt zu verkünden bzw. bekannt zu machen.
Der Rat der Stadt Goslar hat in seiner Sitzung am 16.11.2021 durch entsprechende Änderung der Hauptsatzung diesen Weg der Publikation gewählt. Damit wird dem geänderten Informationsverhalten in der Bevölkerung Rechnung getragen, da das Internet im Alltag zu einer selbstverständlichen Informationsquelle in allen Lebensbereichen geworden ist.
Sie finden an dieser Stelle sämtliche öffentliche Bekanntmachungen zusammengefasst im städtischen Amtsblatt.
Informationen zu öffentlichen Sitzungen des Rates der Stadt Goslar und seiner Ausschüsse finden Sie unter Rat und Politik in der Rubrik Bürgerinformationssystem.
Ab dem 01.01.2023 werden keine Hundesteuermarken mehr ausgegeben, damit entfällt auch die Verpflichtung für den Hundehalter seine Hunde außerhalb der Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes mit Hundesteuermarke umherlaufen zu lassen. Eine Identifikation der Hunde wird künftig über die Hundechip Nummer gewährleistet.
Bis zum 31.12.2011 wurden Satzungen, Verordnungen sowie die Genehmigung von Flächennutzungsplänen der Stadt Goslar im Amtsblatt für den Landkreis Goslar bekannt gemacht.
Weitere Informationen
Stadt Goslar - Bürgerbüro - Postanschrift: Charley-Jacob-Straße 3, 38640 Goslar Postfachanschrift: Postfach 3452, 38634 Goslar Tel. 05321 704-115, Fax 05321 704-445 E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
In dieser Rubrik finden Sie die Haushaltspläne und Nachtragshaushaltspläne der Stadt Goslar. Für jedes Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) wird eine Haushaltssatzung und ein Haushaltsplan erstellt, welcher im Laufe des Haushaltsjahres bewirtschaftet wird. Die Haushaltssatzung befindet sich nachfolgend jeweils bei den entsprechenden Haushaltsplänen.
Der Entwurf des Haushaltsplans 2024 wurde am 10.10.2023 in den Rat der Stadt Goslar eingebracht. Die Beratungen können im Bürgerinformationssystem unter den Sitzungsvorlagen 2023/325 und /326 eingesehen werden.
Die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan wurde am 20.12.2022 vom Rat der Stadt Goslar verabschiedet. Das Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport hat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 mit Erlass vom 27.03.203 genehmigt.
Stadtverwaltung Goslar - Finanzmanagement Ansprechpartnerin: Herr Felix Goerz, Tel. 05321 704-600, Fax 05321 704-1600 E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wichtige Anlaufpunkte für Bürgerinnen und Bürger – bitte klicken
Bürgerbüro der Stadt Goslar
Wir sind für Ihr Anliegen Ihre erste Anlaufstelle in der Verwaltung und durchgehend für Sie da!
Stadt Goslar Bürgerbüro Charley-Jacob-Straße 3, 38640 Goslar Tel. (05321) 704-115 Fax (05321) 704-445 EMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Montag: 8:00 - 13:00 Uhr und 13:45 - 16:00 Uhr Dienstag, Donnerstag: 8:00 – 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch und Freitag: 8:00 – 13:00 Uhr
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