Städtebaulicher Denkmalschutz "Altstadt Östlicher Teil"

Das Stadtentwicklungsprojekt Städtebaulicher Denkmalschutz „Altstadt – östlicher Teil“ geht für private Eigentümerinnen und Eigentümer in die aktive Phase. Ende des Jahres 2016 hat die Stadt Goslar für den östlichen Teil der Altstadt eine erste Bewilligung von Fördermitteln aus dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ erhalten. Weitere Mittel sind vom Land Niedersachsen für das Programmjahr 2017  bereits in Aussicht gestellt worden.

Mit Rechtskraft der Sanierungssatzung und der städtischen Förderrichtlinie im Juni 2017 sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Förderung privater Baumaßnahmen gegeben. Mit der Verfahrensbetreuung, der förderrechtlichen Abwicklung und für die Beratung der privaten Eigentümer hat die Stadt Goslar die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) als treuhänderischen Sanierungsträger beauftragt.

Das Städtebauförderungsprogramm Städtebauliche Denkmalschutz „Altstadt – östlicher Teil“ hat zum Ziel, die überwiegend denkmalgeschützte und erhaltenswerte Bausubstanz zeitgemäß zu modernisieren sowie das Wohnumfeld und das Stadtbild aufzuwerten. Dafür können die privaten Eigentümer Zuschüsse aus der Städtebauförderung bei der Stadt beantragen. Für die Beantragung steht der beigefügte Vordruck zur Verfügung.

Nachfolgende Dokumenten stehen Ihnen als Download bereit:

Protokolle der Sanierungsbeiratssitzungen:

Die Sanierungsbeiratssitzungen 2020:

  • Montag, 25.05.2020 um 17:00 Uhr im GoTEC, Tagungsbereich II, Am Stollen 19
  • Donnerstag, 24.09.2020 um 17:00 Uhr im Sitzungsraum Charley-Jacob-Str. 3, Zi. 01.004

Bei Fragen zum Verfahren und zur Förderung wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:

Niedersächsische Landgesellschaft (NLG)
Anika Krystin Beverburg
Tel. 0511 123208-205, Fax 0511 1211-13205
Mobil 0160 90670512
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Stadt Goslar
Juliana Bagus
Tel. 05321 704-376
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Stadtteilbüro „Altstadt – östlicher Teil“, Breite Straße 62
Die NLG steht jeden zweiten und vierten Donnerstag im Monat von 14:00 bis 17:00 Uhr im Stadtteilbüro beratend zur Verfügung.
Darüber hinaus sind nach Absprache Termine außerhalb der Bürozeiten möglich.

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