Lärmaktionsplan der Stadt Goslar

Sämtliche Kommunen in Niedersachsen sind nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans (LAP) verpflichtet. Hierfür sind im ersten Schritt Lärmbelastungen aus Umgebungslärm zu ermitteln. Als Umgebungslärm im Sinne des BImSchG gilt der Lärm, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht.

Zur Ermittlung der Lärmbelastung wird nach Abgleich der Infrastrukturdaten durch die Gemeinden und einem Geländescan zur Aufnahme der örtlichen Topographie eine Lärmkartierung durch die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS) beim Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim erstellt. Im Anschluss wird die Lärmbelastung einzelner Gebäude im Einflussbereich der erfassten Lärmquellen betrachtet. Auf diese Weise kann ermittelt werden, in welchen Bereichen des Stadtgebietes wie viele Menschen von Lärmproblemen betroffen sind. In einem weiteren Schritt sollen Maßnahmen zur Lärmminderung in den betroffenen Bereichen entwickelt werden.

Durch die Stadt Goslar sind nach § 47d (1) BImSchG „Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr“ zu betrachten. Die Stadt Goslar hat zur Umsetzung der 3. Stufe ein Ingenieurbüro mit der Aufstellung des Lärmaktionsplans beauftragt. Dabei wurde ein Entwurf erarbeitet, welcher sowohl die Lärmkartierung als auch Vorschläge zur Senkung der Lärmbelastung enthält.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Zur Aufstellung des Lärmaktionsplans wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 47 (3) BImSchG gefordert. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Goslar hat in seiner Sitzung am 28.09.2021 die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans der Stadt Goslar beschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte durch eine Auslegung des Entwurfs vom 04.11.2021 bis 29.10.2021 sowie durch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Eingegangene Stellungsnahmen wurden nach eingehender Prüfung und Abwägung durch die Stadtverwaltung entsprechend in den Lärmaktionsplan integriert.

 

Fortschreibung und Bekanntmachung

Nach § 47d (5) BImSchG müssen Lärmaktionspläne bei wesentlichen Veränderungen, jedoch spätestens alle fünf Jahre, überprüft werden. Die aktuelle Version des Lärmaktionsplans wurde durch den Rat der Stadt Goslar am 21.12.2021 beschlossen. Durch öffentliche Bekanntmachung tritt der Lärmaktionsplan der Stadt Goslar am 08.01.2022 in Kraft. Er ist unter dem untenstehenden Link abrufbar.


 

 

Radverkehr

Aktualisierung Radverkehrskonzept

Radverkehr in Goslar soll atraktiver werden. Deshalb aktualisert das Planungsbüro PGT aus Hannover das Radverkehrskonzept der Stadt. Auch die Bürger und Bürgerinnen und hier vor allem die Radfahrer und Radfahrerinnen haben die Chance sich aktiv zu beteiligen. Hierzu fand am 6.2.19 im GoTEC ein erster Bürger-Workshop statt. Im Nachgang der Veranstaltung bekommen sowohl die Teilnehmern und Teilnehmerinnen des Workshops als auch alle weiteren Interessierten die Möglichkeit sich mit Anregungen zum Radverkehr in Goslar allgemein als im speziellen zu den ersten Überlegungen (Netzentwurf, Leitbild…) des Planungsbüros PGT zu äußern. Die Unterlagen stehen hier zum Download bereit.

Anregungen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

oder

Stadt Goslar - FD Tiefbau
Meike Nause
Charley-Jacob-Str. 3, 38640 Goslar

Bewohnerparkausweis

Beantragung eines Bewohnerparkausweises

Durch die allgemeine Parkraumbewirtschaftung des öffentlichen Parkraumes soll der knappe Parkraum effektiv genutzt und der Parksuchverkehr reduziert werden. Weiterhin soll durch die Sonderregelungen für Bewohner das Wohnumfeld und die Aufenthaltsqualität für die betroffenen Bürger verbessert werden. Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine bestimmte ausgewiesene Zone und ist zeitlich befristet.

Voraussetzungen

  • Gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkbereich
  • Kein Privatstellplatz vorhanden

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises
  • Personalausweis bzw. Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • ggf. Erklärung zur dauerhaften Nutzung eines Kraftfahrzeugs
  • bei Beantragung durch einen Vertreter: eine entsprechende Vollmacht

Formulare als pdf-Dokumente downloaden

Vorgehensweise

Der Antrag kann online ausgefüllt und per Email an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesandt werden. Die weiteren notwendigen Unterlagen können als Scan oder als Foto der E-Mail hinzugefügt werden. Auch das Einreichen der Unterlagen auf dem Postweg ist natürlich möglich. Den Bewohnerparkausweis erhalten Sie mit Rechnung per Post. In Ausnahmefällen kann die Aushändigung des Ausweises persönlich erfolgen (ggf. unter Vorlage einer Vertreter-Vollmacht). Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin. Die Gebühr beträgt je nach Quartier 20 € bzw. 30,70 €. Die Gebühr für das Ausstellen eines Ausweises bei Verlust oder Änderung beträgt 10,70 €.

Ihr Ansprechpartner bei der Stadt Goslar

Herr Peter Schier
Tel. 05321 704545

Flächennutzungspläne Bereich Vienenburg

Die ehemalige Stadt Vienenburg hatte die Neufassung ihres FNP bereits Ende der 1990er Jahre vorgenommen. Dieser diente seitdem einem "aktuellen FNP" als Grundlage für die Entwicklung von neuen Bebauungsplänen.

Seit der Neufassung am 17.11.1998 wurde der FNP Vienenburg bis einschließlich 2018 9-mal geändert:

Nachfolgend wird die digitalisierte Fassung aus den 90er Jahren abgebildet. Diese liegt in der Gesamtübersicht in schwarz/weiß vor. Die einzelnen Teilpläne sind teilwiese in Farbe dargestellt.

Nach anstehender Digitalisierung des Planes auf neuester Kartengrundlage wird der FNP Vienenburg mit dem FNP Goslar zusammengeschrieben. Anschließend ergibt sich eine andere Darstellung in Anlehnung an den Flächennutzungsplan von Goslar.

Bis zu diesem Zeitpunkt werden die erforderlichen Änderungen der beiden Pläne eigene fortlaufende Nummern erhalten.

Übersicht Fächennutzungspläne

Weddingen, Lengde, Wiedelah, Immenrode, Immenrode Süd, Mühlenberg, Probsteiburg, Lochtum, Vienenburg

Planzeichenerklärung

Übersichtskarte

Quelle: Kartengrundlage: Topographische Karte 1:25000, 3928 (1992), 3929 (1992), 4028 (1992), 4029 (1992), 4128 (1992), 4129 (1992).
Vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: Niedersächsisches Landesverwaltungsamt - Landesvermessung - B 5 -523/94

Flächennutzungspläne Bereich Goslar

Der Flächennutzungsplan der Stadt Goslar in den Grenzen des Stadtgebietes bis 31.12.2013 wurde mit allen bis 31.12.2016 rechtswirksamen Ergänzungen (2), Änderungen (81) und Berichtigungen (19) auf digitaler Basis neu gefasst, am 20.03.2017 neu bekannt gemacht und ist seitdem rechtswirksam.

Entwicklung

Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Goslar in den Grenzen des Stadtgebietes bis 31.12.2013 stammt aus den 1970er Jahren und war seit dem 12.10.1981 rechtswirksam. 2016 wurde die 98. Änderung genehmigt und rechtswirksam.

Vorrangiger Grund für die häufigen Änderungen war die (B-Plan-) Genauigkeit des FNP bzgl. der Nutzungen als "Gebiete" (mit WR – reines Wohngebiet, WA – allgemeines Wohngebiet, WS - Sonderwohngebiet, MI - Mischgebiet, MK - Kerngebiet, GE - Gewerbegebiet, GI - Industriegebiet, etc.) statt einer generalisierten Darstellung mit "Flächen" (Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen, etc.).

Wesentliche Vorbereitung der Neufassung war daher die 96. Änderung des FNP mit der vorbeschriebenen generalisierten Darstellung der Hauptnutzungen der Flächen.

Neben 2 geringfügigen Ergänzungen des FNP in den 1980er Jahren wurden bis Ende 2016 81 Änderungen genehmigt und rechtswirksam (16 Änderungen wurden storniert und 1 Änderung wurde nicht genehmigt). Zusätzlich wurde der FNP in den letzten Jahren 19-mal gemäß § 13a BauGB berichtigt.

Parallel wurde der gesamte Plan auf aktuellster Plangrundlage (AK 5 – Amtliche Karte im Maßstab 1:5.000, früher DGK 5 – Deutsche Grundkarte im Maßstab 1:5.000) digitalisiert.

Da der FNP nicht bürgerverbindlich, sondern lediglich behördenverbindlich ist, wäre der Aufwand zur Erstellung eines komplett neuen FNP für das gesamte Stadtgebiet nicht ziel-führend gewesen, sondern für die Zwecke als praktikables Werkzeug reicht eine Neufassung völlig aus.

Von nun an kann der Flächennutzungsplan nicht mehr - wie bisher - relativ umständlich mit einzelnen Änderungen und Berichtigungen auf dem Original, sondern digital - quasi "mit einem Klick" - aktualisiert und berichtigt werden.

Nach anstehender Digitalisierung des Planes auf neuester Kartengrundlage soll der FNP Vienenburg mit dem FNP Goslar zusammengeschrieben werden.

Bis zu diesem Zeitpunkt werden die erforderlichen Änderungen der beiden Pläne eigene fortlaufende Nummern erhalten.

Übersicht Fächennutzungspläne

Blatt 1, Blatt 2, Blatt 3Blatt 4, Blatt 5, Blatt 6, Blatt 7, Blatt 8

Planzeichenerklärung

Übersichtskarte

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung
©2021 Landesamt für Geoinformation und Landvermessung Niedersachsen (LGLN)
Logo lgln 

Seit der Neufassung am 20.03.2017 wurde der FNP Goslar in folgenden Verfahren geändert:

99. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goslar für den Bereich "Fliegerhorst II"
99. Änderung des Flächennutzungsplanes (Planzeichnung)

102. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goslar für den Bereich "Försterberg"
102. Änderung des Flächennutzungsplanes (Planzeichnung) - Begründung - Zusammenfassende Erklärung

103. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goslar für den Bereich "Fliegerhorst-Nord"
103. Änderung des Flächennutzungsplanes (Planzeichnung) - Begründung - Zusammenfassende Erklärung

104. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goslar für den Bereich "Galgheitsstraße"
104. Änderung des Flächennutzungsplanes (Planzeichnung) - Begründung - Zusammenfassende Erklärung

Flächennutzungspläne der Stadt Goslar

Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Er stellt die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dar (§ 5 BauGB). Der Flächennutzungsplan ist behördenverbindlich, d.h. er entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung für die Grundstückseigentümer.

Seit der Fusion der Städte Goslar und Vienenburg zum 01.01.2014 gibt es für das gemeinsame neue Stadtgebiet zwei Flächennutzungspläne (FNP).

Während der Flächennutzungsplan der Stadt Goslar seit der Neufassung am 20.03.17 digital vorliegt, gibt es den FNP der ehemaligen Stadt Vienenburg derzeit nur in Papierform.

Ein gemeinsamer FNP von Goslar in den Grenzen bis 31.12.2013 und der ehemaligen Stadt Vienenburg ist zwar wünschenswert, aber nicht unbedingt notwendig. Beide Pläne sind über den Fusionszeitpunkt der Städte hinweg - mit ihren jeweiligen Ergänzungen, Änderungen und Berichtigungen - auch einzeln rechtswirksam.

Zukünftig werden beide Pläne auf einer gemeinsamen Grundlage zusammengeschrieben, und zwar sobald die Digitalisierung des Flächennutzungsplanes von Vienenburg erfolgt ist.

Die nachfolgende Karte umfasst das gesamte Stadtgebiet inkl. der ehemaligen Stadt Vienenburg. Wählen Sie den gewünschten Bereich, um sich die Flächennutzungspläne anzeigen zu lassen.

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung
© 2011 Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
Logo lgln

Wohnflächenkonzept 2018

Dritte Fortschreibung bzw. Neufassung des Wohnflächenkonzeptes der Stadt Goslar 2018
(Sitzungsvorlage 269/2018, Ratsbeschluss vom 23.10.18)

Das erste Wohnflächenkonzept der Stadt Goslar wurde nach der Grenzöffnung 1989 vom Rat der Stadt im Mai 1993 beschlossen, um für den damals prognostizierten Bedarf an Wohnraum ausreichend Wohnbauland vorzuhalten.  

Die erste Fortschreibung des Wohnflächenkonzeptes erfolgte dann 2002 zur Anpassung der vorzuhaltenden Baugebiete an den zwischenzeitlich gesunkenen Wohnraumbedarf.  

Die zweite Fortschreibung des Wohnflächenkonzeptes 2012 basierte auf dem „Integrierten Stadtentwicklungskonzept Goslar 2025“ und zeigte die städtebaulich sinnvollen Wohnstandorte in Goslar für die nächsten 10 bis 15 Jahre auf.  

Am 01.01.2014 fusionierten dann die Städte Goslar und Vienenburg.

Daraufhin wurde das ISEK Goslar 2025 fortgeschrieben und ergänzt um das Stadtgebiet von Vienenburg (Ratsbeschluss 20.06.17, SV 2017/117).

Parallel wurde der Flächennutzungsplan der Stadt Goslar (in den Grenzen bis 31.12.13) aktualisiert, digitalisiert und neugefasst.

Dieses Verfahren wird derzeit für den FNP der ehemaligen Stadt Vienenburg ebenfalls durchgeführt, um danach die beiden bis dahin selbständigen Pläne zusammenzufassen.

Das Wohnflächenkonzept Goslar 2012 wird sinnvollerweise nun bereits (zum dritten Mal) fortgeschrieben, um Vienenburg ergänzt und neugefasst zum Wohnflächenkonzept der Stadt Goslar 2018.

Die in Punkt 4 des Wohnflächenkonzeptes 2018 dargestellten „Standorte für potentielle Wohngebiete bis 2030“ sollen bauleitplanerisch für die Bebauung vorbereitet werden, sofern das nicht bereits geschehen ist.  

Demzufolge sind diese Standorte zunächst im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Goslar bzw. FNP der ehem. Stadt Vienenburg als Wohnbauflächen auszuweisen und danach in daraus entwickelten Bebauungsplänen rechtsverbindlich festgelegt.

Sollten Probleme bei der bauleitplanerischen Umsetzung in der vorgeschlagenen zeitlichen Abfolge eintreten und zu Verzögerungen führen, können nach Möglichkeit zeitlich nachfolgende Verfahren vorgezogen werden.

Wohnungsunternehmen und Immobilienmakler

Baugenossenschaft ›Wiederaufbau‹ eG

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Tel. 0531 5903-100
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Wiederaufbau

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Wohngesellschaften Goslar/Harz

Rammelsberger Straße 2, 38640 Goslar
Tel. 05321 7807-0, Fax 05321 7807-33
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Als größtes Wohnungsunternehmen am Ort bieten wir allen Menschen der Region den passenden Wohnraum. Bei uns finden Sie alle Leistungen der Immobilienwirtschaft. Einfach besser wohnen – Wir informieren Sie gern.


Hafermalz-Immobilien Goslar/Harz
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Bäringer Str. 21, 38640 Goslar
Tel. 05321 313784
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Das zuverlässige Team von Hafermalz-Immobilien steht für fachkundige, seriöse und engagierte Vermittlungsarbeit.  Wir führen Verkäufer und Käufer, Vermieter und Mieter zusammen - zum Wohle aller Beteiligten. Unsere besondere Stärke ist die Präsenz in der Region. Durch unsere jahrelange Erfahrung vor Ort stehen wir Ihnen als starker
Partner in folgenden Bereichen tatkräftig zur Seite:

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Bismarckstr. 1a, 38640 Goslar
Tel. 05321 7099-91, Fax 05321 7099-92
www.hapkeimmo.de

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  • Verkauf von Immobilien (Ein/Zweifamilienhäuser, Zins-/Renditehäuser, Eigentumswohnungen, Gewerbe)
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Tel. 0160-5683134
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Seit 2016 bin ich in Goslar, Bad Harzburg und Umgebung als Immobilienmakler tätig und habe in unserer wunderschönen Region bereits dutzende Immobilien erfolgreich vermittelt: Von der kleinen 1-Zimmer-Wohnung für 13.500€ bis zum spektakulären Architektenhaus am Steinberg für 698.000€. Auch eine Gewerbeliegenschaft für 2.800.000€ war dabei. Federführend durfte ich mehrere Neubauprojekte begleiten. Hier ein Auszug meiner Leistungen:

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Nähere Infos auf meiner Internetseite!

Valentin Hauser Immobilien
Valentin Hauser Immobilien

ImmoCenter Nordharz der Volksbanken Nordharz & Braunlage eG

Rosentorstr. 25, 38640 Goslar      
Tel. 05321 757371, Fax 05321 7573927
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
https://www.vbnh.de/immocenter/immobilien-finden.html

Das "ImmoCenter der Volksbanken Nordharz & Braunlage" ist Ihr erstklassiger Ansprechpartner in Sachen Immobilien. Als eine Spezial-Abteilung der Volksbank Nordharz eG und der Volksbank Braunlage eG bieten wir Ihnen alle wichtigen Dienstleistungen aus einer Hand. Dazu zählt die Vermittlung und Finanzierung Ihrer Traumimmobilie, ebenso wie die Themen Absicherung, Versicherung und Bausparen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz im Markt sind wir Ihr starker Partner für die Region Goslar, den Oberharz und Teilen von Sachsen-Anhalt.


TesCom GmbH

Liebigstr. 15, 38640 Goslar
Tel. 05321 347521, Fax 05321 347549
www.tescom-immobilien.de 

Die TesCom ist Investor, Entwickler und Verwalter ausschließlich eigener Immobilien. Das bisherige Investitionsvolumen beträgt mehrere hundert Millionen Euro für fast 500.000 qm Gewerbeflächen und 53.000 qm Büro- und Wohnflächen ausschließlich in Deutschland. Schwerpunkt der TesCom-Aktivitäten ist die Projektierung und Errichtung von Fachmärkten vornehmlich auf der grünen Wiese. Mit Goslar, einer der schönsten Städte im Harz, verbindet die TesCom eine enge, partnerschaftliche Beziehung. Immer wieder haben die Projekte der TesCom, die in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Behörden entwickelt wurden, in Goslar städtebauliche Akzente gesetzt.


WR-Immobilien

Grundstücks- und Immobilienvermittlung, Projektplanung
Wolfgang Rosin
Grauhöfer Landwehr 3, 38644 Goslar/Jürgenohl
Tel. 05321 3349865, Fax 05321 3349869
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.rosin-immobilien.de

Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung in der Vermittlung von Immobilien und Baugrundstücken, Entwicklung von Baugebieten sowie Planung von Alten- und Pflegeeinrichtungen, einem hohen Bekanntheitsgrad sowie einem weitreichendem Pool von Kontakten sind wir Ihnen ein zuverlässiger Partner. In folgenden Regionen sind wir tätig: Goslar-Bad Harzburg-Vienenburg-Schladen-Hornburg-CLZ-Seesen-Salzgitter-Raum Hannover. Sie können uns gern kontaktieren.


Immobilien-Sachverständige, Gutachter und Versicherer

HAPKE Immobilien-Management

Bismarckstr. 1a, 38640 Goslar
Tel. 05321 7099-91, Fax 05321 7099-92
www.hapkeimmo.de

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  • HAPKE Immobilien-Management im Stadtplan anzeigen...

Sachverständigen-Büro Oliver Dorka

Okerstr. 18, 38640 Goslar
Tel. 05321 18686, Fax 05321 304957
www.gutachten-von-immobilien.de

  • von der IHK Braunschweig öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
  • DEKRA-Sachverständiger
  • Mitglied im Gutachterausschuss Katasteramt Goslar
  • Verkehrswertgutachten für Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Gewerbeobjekte und Grundstücke.

Bauleitpläne im Verfahren

 

Nach § 1 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden Bauleitpläne unterteilt in den vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) und den verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan).

Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Er stellt die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dar (§ 5 BauGB). Der Flächennutzungsplan ist behördenverbindlich, d.h. er entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung für die Grundstückseigentümer.

Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§ 8 BauGB). Er regelt die Art der baulichen Nutzung (z. B. Allgemeines Wohngebiet), das Maß der baulichen Nutzung (z. B. Gebäudehöhe, Zahl der Vollgeschosse), die überbaubare Grundstücksfläche (zulässiger Standort für Gebäude) und die örtlichen Verkehrsflächen (z. B. Straßen). Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans dürfen dessen Vorgaben nicht widersprechen (§§ 9 und 30 BauGB).

Zu den rechtskräftigen Bebauungsplänen...
Zu den rechtskräftigen Flächennutzungsplänen...

Öffentlichkeitsbeteiligung

Bauleitpläne durchlaufen in der Regel zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung.

In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Die frühzeitige Beteiligung dient vor allem der Sammlung von allen relevanten Informationen für den Bauleitplan.

Bei der Auslegung gem. § 3 (2) BauGB wird der Planentwurf mit seiner Begründung incl. Umweltbericht der Öffentlichkeit vorgestellt, damit diese Stellung nehmen kann. Die Auslegung nach § 3 (2) BauGB wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht (in Goslar in der Goslarschen Zeitung), und der Bauleitplan liegt für mindestens einen Monat aus. Ergeben sich aus den Stellungnahmen im Rahmen der Auslegung größere Änderungen, so ist der Bauleitplan gem. § 4a (3) BauGB erneut auszulegen, ggf. beschränkt auf die geänderten Bestandteile des Bauleitplanentwurfs.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4a (3) BauGB kann zeitlich angemessen verkürzt werden. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung können ergänzend elektronische Informationstechnologien genutzt werden (§ 4a Abs. 4 BauGB).  Daher erfolgt die aktuelle Beteiligung auch über diese Seite.

Orte der Auslegung und Möglichkeiten zur Abgabe von Anregungen

Laut Hauptsatzung der Stadt Goslar hängen die Bauleitpläne während der öffentlichen Beteiligung aus, und zwar in der Tordurchfahrt des Verwaltungsgebäudes, Charley-Jacob-Str.3, werktags von 7 bis 18 Uhr, sowie im Flur des Fachbereiches 3, Fachdienst Stadtplanung, Charley-Jacob-Str. 3 (Dachgeschoss), während der Dienststunden Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30, von 14 bis 15 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 15 bis 17 Uhr. Bauleitpläne von Hahnenklee-Bockwiese hängen zusätzlich im Kurhaus Hahnenklee, Kurhausweg 7, während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 20 Uhr und Samstag 9:30 Uhr bis 14 Uhr aus.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Anregungen schriftlich vorbringen oder im Fachbereich 3, Fachdienst Stadtplanung, Charley-Jacob-Straße 3, während der o.a. Dienststunden zur Niederschrift erklären.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 


Die Kartengrundlage für Flächennutzungs- und Bebauungspläne sind nach dem NVermG und durch das Urheberrechtsgesetz rechtlich geschützt.

Quelle: Landesamt für Geoinformation und Landvermessung Niedersachsen (LGLN) 

 

Flächennutzungspläne im Verfahren

40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goslar für den Bereich Vienenburg "Hungerkamp"
Bekanntmachung - Plandarstellung  - Begründung (Vorentwurf)
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Ansprechpartner: Herr Michel (Tel. 05321-704-527, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goslar für den Bereich Vienenburg "Unterm Liethberge"
Bekanntmachung - Plandarstellung  - Begründung (Vorentwurf) 
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Ansprechpartner: Herr Michel (Tel. 05321-704-527, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goslar für den Bereich Vienenburg-Lochtum "Diestelkamp"
Bekanntmachung - Plandarstellung  - Begründung (Vorentwurf) 
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Ansprechpartner: Herr Michel (Tel. 05321-704-527, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

110. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goslar für den Bereich Hahnenklee "Lautenthaler Straße West"
Bekanntmachung - Plandarstellung  - Begründung mit Umweltbericht (Vorentwurf) 
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Ansprechpartner: Herr Michel (Tel. 05321-704-527, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

109. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goslar für den Bereich „Fachmarktstandort Gutenbergstraße“
Bekanntmachung - PlandarstellungBegründung mit Umweltbericht

Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Ansprechpartner: Herr Michel (Tel.: 05321 / 704-527, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

108. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goslar für den Bereich Hahnenklee „Bockswieser Straße“
Bekanntmachung - Plandarstellung (Entwurf)Begründung mit Umweltbericht (Entwurf) - Nahversorger Hahnenklee: Analyse Standortpotentiale - Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen

Verfahrensstand: Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Ansprechpartner: Herr Michel (Tel.: 05321 / 704-527, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

 

Bebauungspläne im Verfahren

Bebauungsplan Nr. Vbg 047 „Hungerkamp“ mit ÖBV
Bekanntmachung - Planzeichnung (Vorentwurf)Begründung (Vorentwurf)

Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Ansprechpartner: Herr Born (Tel.: 05321 / 704-378, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Bebauungsplan Nr. Vbg 046 „Unterm Liethberge“ mit ÖBV
Bekanntmachung - Planzeichnung (Vorentwurf)Begründung (Vorentwurf)

Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Ansprechpartner: Herr Born (Tel.: 05321 / 704-378, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Bebauungsplan Nr. Lo 007 „Diestelkamp-Lochtum“ mit ÖBV
Bekanntmachung - Planzeichnung (Vorentwurf)Begründung (Vorentwurf)

Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Ansprechpartner: Herr Osterloh (Tel.: 05321 / 704-374, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Bebauungsplan Nr. 513 „Lautenthaler Straße West“
Bekanntmachung - Planzeichnung (Vorentwurf)Begründung Teil I Städtebau (Vorentwurf) – Begründung Teil II Umweltbericht (Vorentwurf) – Baugrundvorerkundung - Stellungnahme zum Entwässerungskonzept 
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Ansprechpartner: Frau Broy (Tel.: 05321 / 704-524, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Bebauungsplan Nr. 153.4 „Lilienthalstraße“, 4. Änderung mit ÖBV
Bekanntmachung - Planzeichnung (Vorentwurf)Begründung (Vorentwurf) - wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen

Verfahrensstand: Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Ansprechpartner: Frau Broy (Tel.: 05321 / 704-524, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Bebauungsplan Nr. 179 „Fachmarktzentrum Gutenbergstraße Teilplan I“ mit ÖBV
Bekanntmachung - Planzeichnung (Vorentwurf) - Begründung (Vorentwurf) - Detailplanung des Vorhabens - Verträglichkeitsgutachten

Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Ansprechpartner: Frau Broy (Tel.: 05321 / 704-524, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Bebauungsplan Nr. 512 „Bockswieser Straße“
Bekanntmachung - Planzeichnung (Entwurf)Begründung Teil I Städtebau (Entwurf) – Begründung Teil II Umweltbericht (Entwurf) – Anlagen zur Begründung Teil II Umweltbericht (Entwurf) - Nahversorger Hahnenklee: Standortpotentiale - Schalltechnische Vorabstellungnahme - Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen

Verfahrensstand: Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Ansprechpartner: Frau Broy (Tel.: 05321 / 704-524, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Bebauungsplan Nr. 180 „Fachmarktzentrum Gutenbergstraße Teilplan II“ mit ÖBV
Bekanntmachung - Planzeichnung (Vorentwurf)Begründung (Vorentwurf)Lageplan Verbrauchermarkt

Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Ansprechpartner: Frau Broy (Tel.: 05321 / 704-524, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Bauen im Bestand - Baulückenbörse der Stadt Goslar

Eine gesunde Stadtteilentwicklung basiert auf einer kontinuierlichen "Innenbereichsentwicklung" der Stadtteile. Das bedeutet, die vorhandene Infrastruktur, wie z.B. Schulen, Kindergärten, Geschäfte, Kirchen etc. besser zu nutzen, um einer Verödung der Innenstädte entgegenzuwirken und den Wohnwert und die Lebensqualität zu erhalten bzw. zu steigern. Eine zusätzliche Belebung der Innenbereiche, die Bewahrung der Landschaft vor Zersiedelung sind als Ziel der "Innenbereichsentwicklung" seit 2006 im Baugesetzbuch und seit 2009 im Bundesnaturschutzgesetz festgeschrieben. Um dieses Ziel zu erreichen, können vorhandene Baulücken in den Stadtteilen mit Eigenheimen bebaut werden.

Seit Dezember 2009 werden potentielle Baulücken durch die Stadt erfasst und auf die grundlegende Möglichkeit einer Bebauung geprüft. Im April 2015 sind die Baulücken in Vienenburg hinzugekommen. Eigentümer von derartigen Freiflächen bzw. geringfügig bebauten oder übergroßen Grundstücken innerhalb der besiedelten Ortslagen, die ihre Flächen Bauinteressierten anbieten wollen, können sich kostenfrei in die „Baulückenbörse“ aufnehmen lassen. Die Erfassung weiterer Baulücken wird auch in Zukunft fortgeführt. Eigentümer von unbebauten Flächen innerhalb der Ortslagen melden Ihr Interesse bei einem der aufgeführten Kontaktpersonen.

Geoportal der Stadt Goslar

Alle Informationen über die aktuell gemeldeten Baulücken erhalten sie im neuen Geoportal mit verschiedenen Themen und Apps der Stadt Goslar. Dieses Portal zeigt neben den verfügbaren Baulücken auch Baugrundstücke in vorhandenen oder geplanten Neubaugebieten. Wichtige Details wie Grundstücksgröße, vorgeschriebene Bauweise oder geltendes Planungsrecht zu allen Flächen erhalten sie durch einen einfachen Klick in die jeweilige Fläche. Besuchen sie die Internetseite www.geoportal.goslar.de und schauen hier in den Kartendienst "Baugrundstücke". Weitere Informationen erhalten sie auch über die aufgeführten Kontaktpersonen der Stadtverwaltung.

Zum Geoportal der Stadt Goslar 

Weitere Informationen zur Baulückenbörse der Stadt Goslar entnehmen Sie bitte diesem Flyer.

Das Informationsblatt zum Datenschutz erhalten Sie hier.

Kontakt:

 

Stadt Goslar - Bauservice
Andreas Klose
Charley-Jacob-Str. 3, 38640 Goslar
Tel.: 05321 704-526
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Stadt Goslar - Bauservice
Lukas Sandvoß
Charley-Jacob-Str. 3, 38640 Goslar
Tel.: 05321 704-377
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bauflächen in Goslar

Unser vielfältiges Angebot im Bereich der Gewerbe- und Wohnbauflächen ermöglicht eine Grundstücksauswahl, die vielen Anforderungen gerecht wird und lokale Entwicklungschancen bietet. Sollten Sie hier dennoch kein passendes Angebot finden, nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten aufgeführten Ansprechpartnern auf, damit wir Ihnen ein auf Ihre individuellen Wünsche abgestimmtes Angebot unterbreiten können.

 

Gewerbeflächen

Ihre Ansprechpartner:

Stadt Goslar - Wirtschaftsförderung
Wallstraße 1B, 38640 Goslar
Rosemarie Walter
Tel. 05321 704-343
Sandra Bogisch
Tel. 05321 704-500
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Dienstleistung:

  • Kontaktschnittstelle zum Eigentümer
  • Zentraler Kontakt für Behördengänge
  • Unterstützung in Fragen der Wirtschaftsförderung

Wohnbauflächen

Ihr Ansprechpartner:

Stadt Goslar - Liegenschaften
Oliver Schreiber
Charley-Jacob-Str. 3, 38640 Goslar
Tel. 05321 704-315
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Dienstleistung:

  • Allgemeine Beratung Wohnbauflächen
  • Verkauf von Grundstücken
  • Bestellung von Erbbaurechten

Bauen und Wohnen in Goslar

Eine traditionsreiche Stadt wie Goslar mit ihren zahlreichen historischen Bauten und der UNESCO-Auszeichnung „Weltkulturerbe” zeigt sich als weltoffene und moderne Stadt, in der es sich lohnt, zu arbeiten und zu leben. Das Wohnen ist dabei ein ganz wichtiger Faktor, um sich in einer Stadt wohl zu fühlen.

Wir möchten Sie darüber informieren, welche Bauprojekte es zuletzt in Goslar gab und welche neuen Projekte derzeit seitens der Stadtplanung in der Entstehung sind. Hierzu zählen beispielsweise die Baulücken-Börse mit dem Ziel der gesteuerten Innenentwicklung der Stadt- und Ortsteile sowie auch der Umgang mit der zukünftigen Herausforderung des Klimawandels, denn das Thema Umwelt und Klimaschutz hat in den letzten Jahren im Bereich Wohnen und Bauen an enormer Bedeutung gewonnen. Gleichzeitig wird über die städtebauliche Sanierung informiert sowie den Bürgerinnen und Bürgern ein Überblick über den grundsätzlichen Verfahrensablauf der Bauleitplanung vermittelt.

Neben der reinen Grundstücksfrage gibt es bei der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens viele Überlegungen und einige Dinge zu beachten. Diese Broschüre kann Ihnen bei der Vorbereitung Ihres Bauvorhabens hilfreich sein, da sie auch Informationen zu baurechtlichen und bautechnischen Fragen enthält. Eine notwendige fachliche Beratung kann hiermit allerdings nicht ersetzt werden. Deshalb finden Sie in der Rubrik „Was erledige ich wo?” die Anschriften der zuständigen Fachbereiche unserer Verwaltung sowie weitere Adressen von Fachleuten und Beratungseinrichtungen.

Wir stehen Ihnen bei Fragen gern zur Seite und würden uns freuen, Sie in Goslar als neue Bauinteressierte begrüßen zu können.

Alle wichtigen Informationen zur Übersicht finden Sie hierzu in unserer aktuellen Baubroschüre „Zuhause in Goslar".

 

 

 

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