Marie Moelhoff-Barclay Stiftung
Eine Person hält eine Schriftrolle in die Kamera

Zweck der Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Ausbildung und Gesundheit junger Mädchen und Frauen unter 30 Jahren, die Einwohnerinnen der Stadt Vienenburg sein müssen.

Allgemeine Voraussetzungen
Bei der Gewährung einer Zuwendung soll die Bedürftigkeit und Würdigung der zu fördernden Person ausschlaggebend sein. Herkunft und Glaubensbekenntnis sowie parteipolitische Erwägungen bleiben außer Betracht.

Welche Ausbildung wird gefördert?

   1. Schulbildung Gymnasium
   2. Studium an einer Fachhochschule oder Universität

Besondere Voraussetzungen
Gewährung von BAföG und Antragstellung mit Lebenslauf und Erläuterung zum beabsichtigten Ausbildungsziel.

Förderungszeitraum
Bis Ende der Schulzeit bzw. für die Dauer der Regelstudienzeit

Welche Gesundheitsmaßnahme wird gefördert?
Alle Arten ärztlicher, chirugischer und sonstiger Behandlungen, die der Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit dienen, ohne Rücksicht auf den Behandlungsort.

Besondere Voraussetzungen

  • Antragstellung mit Begründung der Notwendigkeit
  • Finanzierungsplan
  • Einkommens- und Vermögensverhältnisse

Material

Anträge zur Ausbildungs- und Gesundheitsförderung sind zu stellen an die

Stadt Goslar - FD Bildung und Soziales

Schulangelegenheiten
Charley-Jacob-Str. 3, 38640 Goslar
Tel. 05321 704510
E-Mail mara-lena.macke@goslar.de

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