"Der im November 2021 neugewählte Vorstand des Stadtelternrates möchte sich Ihnen vorstellen.
1. Vorsitzende: Frau Jennifer Neblung, Vertreterin der GS Immenrode/Weddingen
2. Vorsitzende: Frau Franziska Posselt, Vertreterin der GS Oker
Beisitzerinnen: Frau Cathrin Borkenhagen, Vertreterin der GS Goetheschule Frau Madina Rosulowa, Vertreterin der GS Sudmerberg Frau Marion Liebermann, Vertreterin der GS Jürgenohl
Gerne besteht die Möglichkeit mit dem Vorstand des Stadtelternrates per Mail in Kontakt zu treten.
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Was sind die Aufgaben des Stadtelternrates?
§ 99 des Nds. Schulgesetzes - Aufgaben der Gemeinde- und Kreiselternräte
(1) Die Gemeinde- und Kreiselternräte können Fragen beraten, die für die Schulen ihres Gebietes von besonderer Bedeutung sind. Schulträger und Schulbehörde haben ihnen die für ihre Arbeit notwendigen Auskünfte zu erteilen und rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben. Das gilt insbesondere für schulorganisatorische Entscheidungen nach §106 Abs.1 Satz 1. Sind nach §97 Abs.1 keine Gemeindeelternräte zu bilden, so beteiligen die Schulträger die Schulelternräte.
(2) Die Vorstände der Gemeinde- und Kreiselternräte haben darauf zu achten, dass die Belange aller in ihrem Bezirk vertretenen Schulformen angemessen berücksichtigt werden. Ist in einem Gemeinde- oder Kreiselternrat ein Beschluss gegen die Stimmen aller anwesenden Vertreterinnen und Vertreter einer Schulform gefasst worden, so ist ihm auf deren Verlangen deren Stellungnahme beizufügen."