Stadtelternrat
Gruppenbild bei einer Sitzung

Stadtelternrat Schule

Der im November 2021 neugewählte Vorstand des Stadtelternrates möchte sich Ihnen vorstellen.

1. Vorsitzende: Frau Jennifer Neblung, Vertreterin der GS Immenrode/Weddingen
2. Vorsitzende: Frau Franziska Posselt, Vertreterin der GS Oker
Beisitzerinnen: Frau Cathrin Borkenhagen, Vertreterin der GS Goetheschule Frau Madina Rosulowa, Vertreterin der GS Sudmerberg Frau Marion Liebermann, Vertreterin der GS Jürgenohl

Gerne besteht die Möglichkeit mit dem Vorstand des Stadtelternrates per Mail in Kontakt zu treten. 
E-Mail-Adresse: Stadtelternrat-goslar(at)web.de

Was sind die Aufgaben des Stadtelternrates?
§ 99 des Nds. Schulgesetzes - Aufgaben der Gemeinde- und Kreiselternräte

(1) Die Gemeinde- und Kreiselternräte können Fragen beraten, die für die Schulen ihres Gebietes von besonderer Bedeutung sind. Schulträger und Schulbehörde haben ihnen die für ihre Arbeit notwendigen Auskünfte zu erteilen und rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben. Das gilt insbesondere für schulorganisatorische Entscheidungen nach §106 Abs.1 Satz 1. Sind nach §97 Abs.1 keine Gemeindeelternräte zu bilden, so beteiligen die Schulträger die Schulelternräte.

(2) Die Vorstände der Gemeinde- und Kreiselternräte haben darauf zu achten, dass die Belange aller in ihrem Bezirk vertretenen Schulformen angemessen berücksichtigt werden. Ist in einem Gemeinde- oder Kreiselternrat ein Beschluss gegen die Stimmen aller anwesenden Vertreterinnen und Vertreter einer Schulform gefasst worden, so ist ihm auf deren Verlangen deren Stellungnahme beizufügen."

 

Stadtelternrat Kindertagesstätten

Der am 07.03.2023 neugewählte Vorstand des Stadtelternrates Kindertagesstätten möchte sich Ihnen vorstellen.

1. Vorsitzende: Frau Donata Prietz (Campus Kita)
2. Vorsitzender: Herr Florian Held (Campus Kita/Waldkindergarten)
Beisitzer:innen: Frau Sabrina Wittek (Kita Zum Markte) und Herr Alexander Mecklenburg (Kita Fliegerhorst)
Gerne besteht die Möglichkeit mit dem Vorstand des Stadtelternrates Kindertagestätten per Mail in Kontakt zu treten.

E-Mail-Adresse: stadtelternratkita-goslar(at)web.de

Was sind die Aufgaben des Stadtelternrates Kindertagestätten?

Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 5 NKiTaG hat die Stadt Goslar dem Stadtelternrat vor wichtigen, die Kindertagesstätten betreffenden Entscheidungen rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Um diese Vorgabe zu gewährleisten, wird eine Vertretung des Stadtelternrates an den nicht öffentlich tagenden Sitzungen der Arbeitsgruppe Grundsatzfragen Kindertagesstätten und an den öffentlich tagenden Fachausschusssitzungen für Bildung, Familie und Soziales teilnehmen.

 

 

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