Die Ehrenamtskarte (E-Karte) ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement. Die Ehrenamtskarten-Besitzer/innen erhalten in ganz Niedersachsen vergünstigten Eintritt in vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen und zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art.
Mit der Vergabe der E-Karte möchten der Landkreis Goslar und seine kreisangehörigen Gemeinden bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches „Dankeschön“ für die Zeit und die Kraft sagen, die Sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.
Welche Merkmale bestimmen das freiwillige Engagement / Ehrenamt?
- Es ist freiwillig – in Abgrenzung zur vertraglich festgelegten und abhängigen Erwerbsarbeit
- Es ist unentgeltlich – im Gegensatz zur bezahlten Arbeit (keine Bezahlung von Zeit und Mühe, Auslagenerstattung möglich)
- Es findet in einem organisatorischen Rahmen statt – in Abgrenzung zur spontanen Hilfeleistung,z. B. in informellen Systemen wie Familie und Verwandtschaft
- Es findet möglichst kontinuierlich statt – in Abgrenzung zu einmaliger und kurzfristiger Hilfe
Wer kann die E-Karte bekommen?
Die E-Karte kann erhalten, wer
- sich mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr
- seit mindestens drei Jahren
- in einer oder mehreren Organisationen
- ohne Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht
- in Niedersachsen wohnhaft ist und
- bei Antragstellung mindestens 18 Jahre alt ist.
Was muss ich tun, um die E-Karte zu erhalten?
Der/die Bewerber/in kann das Antragsformular beim Landkreis Goslar, den Gemeinden oder bei der FreiwilligenAgentur Goslar erhalten oder im Internet abrufen. Adressen siehe unten. Das ausgefüllte Antragsformular ist durch die Organisation, für die der/die Bewerber/in das Ehrenamt ausübt, zu bestätigen.
Die FreiwilligenAgentur Goslar ist die Annahmestelle für Ihren schriftlichen Antrag. Aus organisatorischen Gründen beachten Sie bitte die Abgabe-Stichtage 31.05. oder 31.10. jeden Jahres.
www.landkreis-goslar.de/Ehrenamtskarte
www.freiwilligenagentur-goslar.de
Welche Vergünstigungen sind mit der E-Karte verbunden?
Besitzer/innen der E-Karte können in ganz Niedersachsen eine Reihe von
attraktiven Vergünstigen in Anspruch nehmen. Dazu gehören kulturelle und
sportliche Veranstaltungen sowie Museen, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Die Liste der aktuellen Vergünstigungen ist bei der unten
genannten Adresse oder im Internet unter www.freiwilligenserver.de einsehbar.
Wie lange ist die E-Karte gültig?
Die E-Karte hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von bis zu 3 Jahren und gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepass. Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die EKarte neu zu beantragen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Bei Ausscheiden von Ehrenamtlichen aus ihrer Tätigkeit ist die E-Karte zurückzugeben.
Wann wird die E-Karte ausgegeben?
Nach Ablauf der Anmeldefrist (31.05. oder 31.10. jeden Jahres) erfolgt die Ausgabe entsprechend dem Eingangsdatum der Anträge entweder im Rahmen einer Übergabeveranstaltung oder formlos per Post. Unvollständig oder verspätet eingegangene Anträge werden für die Vergabe der Ehrenamtskarte zum nächsten Stichtag berücksichtigt. Zweimal im Jahr sind Übergabeveranstaltungen für die Ausgabe der E-Karte vorgesehen.
Bei weiteren Fragen zur wenden Sie sich bitte direkt an:
FreiwilligenAgentur Goslar
Wohldenbergerstraße 22-23
38640 Goslar
Tel. 05321 394256, Fax 05321 394258
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.freiwiligenagentur-goslar.de
Weitere Informationen:
www.landkreis-goslar.de/ehrenamtskarte
www.freiwilligenserver.de
Öffnungszeiten:
- Montag bis Mittwoch: 10.00 – 16.00 Uhr
- Donnerstag: 10.00 – 18.00 Uhr
- Freitag: 09.00 – 13.00 Uhr
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