• Wahl der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages

Als gewählte Vertretung des Volkes ist der Landtag das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen. Er verabschiedet die Landesgesetze, beschließt den Landeshaushalt und wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Außerdem wirkt der Landtag an der Regierungsbildung mit und kontrolliert die Landesregierung.

Die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages werden alle vier Jahre durch die Wahlberechtigten gewählt. Wahlberechtigt ist grundsätzlich, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit hat und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 06.10.2021 angeordnet, dass die Wahl zum Niedersächsischen Landtag am Sonntag, 9. Oktober 2022 stattfinden wird.

Das Stadtgebiet der Stadt Goslar gehört zum Wahlkreis 13. Der Wahlkreis 13 Goslar besteht aus den Städten Bad Harzburg, Goslar, Langelsheim und der Gemeinde Liebenburg. Für diesen hat der Landkreis Goslar die Kreiswahlleitung inne.

Die Wahlzeit ist gesetzlich auf die Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr festgelegt.
Die Urnenwahl ist in Goslar in 54 Wahllokalen möglich.
Die Briefwahl ist ab sofort online unter „wahlschein.de/03153017“ möglich, oder durch Rücksendung des auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ausgefüllten Briefwahlantrages oder ab 08.09.2022 persönlich im Wahlbüro der Stadtverwaltung Goslar, Rammelsberger Str. 2, möglich

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.landeswahlleiterin.niedersachsen.de
http://www.landkreis-goslar.de

Nachfolgende Informationen als pdf-Dokument downloaden:

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.