Städtebauförderung in Goslar

Städtebauförderung in Goslar

Bund und Länder unterstützen seit 1971 Kommunen durch die Städtebauförderung bei der Stadtentwicklung. Die grundlegenden Prinzipien und Vorschriften zur Umsetzung der Städtebauförderung sind im Grundgesetz, dem Baugesetzbuch und den dazugehörigen Abkommen in Form von Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern verankert.

Schwerpunkte für den Einsatz der Finanzhilfen nach § 164b Baugesetzbuch sind:

  • die Stärkung von Innenstädten und Ortsteilzentren in ihrer städtebaulichen Funktion unter besonderer Berücksichtigung des Wohnungsbaus sowie der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
  • die Wiedernutzung von Flächen, insbesondere der in Innenstädten brachliegenden Industrie-, Konversions- oder Eisenbahnflächen, zur Errichtung von Wohn- und Arbeitsstätten, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen unter Berücksichtigung ihrer funktional sinnvollen Zuordnung (Nutzungsmischung) sowie von umweltschonenden, kosten- und flächensparenden Bauweisen
  • städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände

Zum Programmjahr 2020 wurden unter Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und städtebaulichen Rahmenbedingungen und der Einbeziehung von Maßnahmen zum Klimaschutz die Förderprogramme konzentriert und reformiert:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenhalt im Quartier gemeinsam gestalten
  • Wachstum und nachhaltige Zusammenarbeit – Lebenswerte Quartiere gestalten

Erklärfilm

Wie funktioniert Städtebauförderung? Wo wird angesetzt?

Wie kann sie bei aktuellen und künftigen Herausforderungen mitwirken?

Antworten und Informationen hier im Film!

Fördergebiete in Goslar

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