„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ Art 3. Abs.2 Grundgesetz
So steht es in unserer Verfassung. Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist damit ein Grundsatz auf dem aufgebaut werden kann und muss. Es genügt jedoch nicht, Gleichstellung im Gesetz zu verankern, wenn diese nicht Realität ist. Geschlechterstereotype, Rollenvorstellungen und -erwartungen hemmen die Gesellschaft im Hinblick auf tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter. Um Gleichberechtigung in allen Bereichen unserer Gesellschaft zu verwirklichen, wurde der Grundsatz-Artikel deshalb 1994 durch folgenden Zusatz ergänzt:
„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“