Vor allem die Strategie des Gender Mainstreaming spielt in der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten eine entscheidende Rolle.
Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, da es keine geschlechterneutrale Wirklichkeit gibt (Definition des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).
Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für den Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen beider Geschlechter ein. Dies betrifft beispielsweise:
- den Frauenanteil in Führungspositionen zu stärken
- die Möglichkeiten für Männer in frauentypischen Berufen zu fördern
- die bessere Vereinbarung von Familie und Beruf für beide Geschlechter aufzuzeigen und zu unterstützen.
Allgemein unterteilt sich die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten in vier Bereiche:
- das Beraten und Informieren zu Gleichstellung der Geschlechter
- die Gleichstellung in der Stadtverwaltung durch Mitwirkung bei personellen und organisatorischen Maßnahmen
- die Öffentlichkeitsarbeit und
- Mitarbeit in Netzwerken wie, zum Beispiel „Gegen häusliche Gewalt“
Rechtliche Grundlagen
- Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz (GG)
- Artikel 3 Absatz 1 und 2 Niedersächsische Verfassung
- § 8 und § 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)
- Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Beraten und Informieren |
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Gleichstellung in der Stadtverwaltung |
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Öffentlichkeitsarbeit |
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Netzwerke |
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Der Gleichstellungsbericht
Gemäß § 9 Abs.7 des NKomVG ist die Stadt Goslar verpflichtet, dem Stadtrat alle drei Jahre zu berichten, mit welchen Maßnahmen sie die Gleichberechtigung von Frauen und Männern verwirklicht und somit auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt.
Aktueller Gleichstellungsbericht: