Arbeitsschwerpunkte

Vor allem die Strategie des Gender Mainstreaming spielt in der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten eine entscheidende Rolle.

Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, da es keine geschlechterneutrale Wirklichkeit gibt (Definition des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).

Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für den Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen beider Geschlechter ein. Dies betrifft beispielsweise:

  • den Frauenanteil in Führungspositionen zu stärken
  • die Möglichkeiten für Männer in frauentypischen Berufen zu fördern
  • die bessere Vereinbarung von Familie und Beruf für beide Geschlechter aufzuzeigen und zu unterstützen.

Allgemein unterteilt sich die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten in vier Bereiche:

  • das Beraten und Informieren zu Gleichstellung der Geschlechter
  • die Gleichstellung in der Stadtverwaltung durch Mitwirkung bei personellen und organisatorischen Maßnahmen
  • die Öffentlichkeitsarbeit und
  • Mitarbeit in Netzwerken wie, zum Beispiel „Gegen häusliche Gewalt“

Rechtliche Grundlagen

  • Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz (GG)
  • Artikel 3 Absatz 1 und 2 Niedersächsische Verfassung
  • § 8 und § 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)
  • Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

 

Beraten und Informieren
  • Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich gleichstellungsrelevanter Themen
  • Institutionen und Projekte bei Maßnahmen für die Gleichstellung der Geschlechter
  • Informationsmaterialien (Familie und Beruf, häusliche Gewalt und Weitere) zur Verfügung stellen
  • Vermitteln an Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner anderer Institutionen
Gleichstellung in der Stadtverwaltung
  • Mitwirken an der Umsetzung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes
  • Fördern der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern
  • Mitwirken und Beraten in allen gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten
  • Koordinieren des „Gender Mainstreaming“
  • Organisieren von Fortbildungsangeboten (Genderkompetenz, Genderaspekte in der Stadtplanung und Weitere)
  • Unterstützen von Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Sensibilisieren für geschlechtergerechte Sprache und Bilder
  • Beteiligen an der Berufsorientierung für Mädchen und Jungen - Girls'Day / Boys'Day
Öffentlichkeitsarbeit
  • Sensibilisieren für geschlechterrelevante Angelegenheiten und Formen der Diskriminierung
  • Abbauen von Benachteiligungen und alten Rollenklischees
  • Perspektiven für Mädchen und Jungen in frauen- und männertypischen Berufen aufzeigen
  • Fördern des frauenpolitischen Engagements
  • Öffentliches Bewusstmachen und Klären von Fraueninteressen durch Broschüren, Veranstaltungen, Vorträge und übrige Öffentlichkeitsarbeit
  • Unterstützen der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
  • Bekämpfen von häuslicher Gewalt
Netzwerke
  • Frauen-Arbeitsgemeinschaft im Landkreis Goslar (FRAG)
  • DGB-Frauen in der Region
  • Goslarer Netzwerk „Gegen häusliche Gewalt“
  • frauenORT Goslar
  • Kooperation mit anderen Gleichstellungsbeauftragten
  • Arbeitsgemeinschaft (AG) Migration im Landkreis Goslar
  • und Weitere

Der Gleichstellungsbericht

Gemäß § 9 Abs.7 des NKomVG ist die Stadt Goslar verpflichtet, dem Stadtrat alle drei Jahre zu berichten, mit welchen Maßnahmen sie die Gleichberechtigung von Frauen und Männern verwirklicht und somit auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt.

Aktueller Gleichstellungsbericht:

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