Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 das bisherige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Somit wurde eine Reform der Grundsteuer unumgänglich. Im November 2019 hat der Gesetzgeber auf Bundesebene daraufhin das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet und fristgemäß neue Bewertungsregeln geschaffen. Mit der sogenannten Öffnungsklausel wurde den Bundesländern das Recht eingeräumt, eine eigene gesetzliche Regelung für die Bewertung von Grundbesitz aufzustellen.

Rechtsgrundlage für das in Niedersachsen geltende Flächen-Lage-Modell, nach dem sich die Höhe der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 bestimmt, ist das Niedersächsische Grundsteuergesetz (NGrStG) vom 07.07.2021.

Das niedersächsische Fläche-Lage-Modell berücksichtigt die Fläche des Grundstücks, die Fläche des Gebäudes, die Nutzung der Immobilie, den Bodenrichtwert des Grundstücks und den durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde.

Bis Ende 2024 gelten jedoch die bisherigen Regelungen zur Erhebung der Grundsteuer weiter. Der erste Hauptfeststellung der neuen Grundsteuerwerte ist der Stichtag 1. Januar 2022.

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer müssen in 2022 ab dem 1.07.2022 bis 31. 10. 2022 eine Steuererklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt elektronisch über ELSTER abgegeben. Die Papierform ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Für Mein ELSTER wird ein sogenanntes Benutzerkonto benötigt, mit dem man sich einmalig gegenüber dem Finanzamt ausweist. Wer seine Einkommensteuererklärung bereits elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt, kann dieses Benutzerkonto auch für die Grundsteuer verwenden. Darüber hinaus dürfen über das Benutzerkonto auch die Erklärungen von Angehörigen übermittelt werden.

Das Finanzamtwird den Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundstücken zuvor Informationsschreiben übersenden. Diese beinhalten schon die Angaben, die beim Finanzamt vorhanden sind. Dem Grundstück-Viewer können ebenfalls Werte, wie Flur, Flurstück und Größe des Grundstücks entnommen werden.

Der Grundsteuer-Viewer ist unter www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de zu finden.

Über die Infoseite zur Grundsteuerreform in Niedersachsen (https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer) erhalten Sie Informationen über den aktuellen Sachstand. Ebenso auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.

Hier gelangen Sie zum Anleitungsvideo für die Meldung zur Grundsteuerreform über das Elster Programm.

Mit dem Versenden der Informationsschreiben des Finanzamtes ist vermehrt der Wunsch an die Stadt Goslar herangetragen worden, bei der Ermittlung der benötigten Daten behilflich zu sein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies den Eigentümerinnen und Eigentümern der Grundstücke überlassen bleiben muss. Gerne werden jedoch Erläuterungen zum Inhalt der Grundsteuerreform gegeben.

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert.

 

 

 

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