Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 das bisherige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Somit wurde eine Reform der Grundsteuer unumgänglich. Im November 2019 hat der Gesetzgeber auf Bundesebene daraufhin das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet und fristgemäß neue Bewertungsregeln geschaffen. Mit der sogenannten Öffnungsklausel wurde den Bundesländern das Recht eingeräumt, eine eigene gesetzliche Regelung für die Bewertung von Grundbesitz aufzustellen.

Rechtsgrundlage für das in Niedersachsen geltende Flächen-Lage-Modell, nach dem sich die Höhe der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 bestimmt, ist das Niedersächsische Grundsteuergesetz (NGrStG) vom 07.07.2021.

Das niedersächsische Fläche-Lage-Modell berücksichtigt die Fläche des Grundstücks, die Fläche des Gebäudes, die Nutzung der Immobilie, den Bodenrichtwert des Grundstücks und den durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde.

Bis Ende 2024 gelten jedoch die bisherigen Regelungen zur Erhebung der Grundsteuer weiter. Der erste Hauptfeststellung der neuen Grundsteuerwerte ist der Stichtag 1. Januar 2022.

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer waren aufgefordert bis spätestens 30.06.2023 eine Steuererklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt elektronisch über ELSTER abzugeben.

weiterer Ablauf der Grundsteuerreform

Nach Eingang der Grundsteuererklärung schickt das Finanzamt allen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zwei Bescheide:

  • Den Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge auf den 01.01.2022
  • gemeinsam mit dem Bescheid über den Grundsteuermessbetrag auf den 01.01.2025, der auch an die Kommunen weitergeleitet wird.

Wichtig: Damit ist keine Zahlungsaufforderung verbunden.

Erst zum Jahreswechsel 2024/2025 erhalten die Grundstückseigentümer dann von ihrer Kommune den neuen Grundsteuerbescheid über die ab 2025 neu zu zahlende Grundsteuer. Die neue Grundsteuer soll im Ergebnis aufkommensneutral sein. Gleichwohl ist durch die Reform mit Belastungsverschiebungen zu rechnen. Das kann zu einem Mehr oder auch zu einem Weniger an Steuern für den Einzelnen führen.

Die Höhe der Grundsteuer, die ab 2025 zu entrichten ist, wird in jeder Gemeinde durch den Beschluss eines neuen Hebesatzes bestimmt. Der Hebesatz ist ein einheitlicher Prozentsatz, der auf jeden Grundsteuermessbetrag in einer Gemeinde angewendet wird. Die Multiplikation des vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz der Gemeinde ergibt die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer. Die bisherigen Hebesätze gelten nur noch bis zum Jahr 2024 und dürfen danach nicht mehr angewendet werden. Die Gemeinden müssen ganz neu rechnen und dabei auch einen aufkommensneutralen Hebesatz, also einen Hebesatz, der sich ergäbe, wenn die Höhe des Grundsteueraufkommens gleichbliebe, veröffentlichen. Die Höhe der ab 2025 zu zahlenden Grundsteuer steht daher frühestens im Herbst 2024 fest.

Bis zum Ablauf des Jahres 2024 wird die Grundsteuer noch auf der Grundlage des Einheitswerts erhoben. Die neue Grundsteuer ist erst ab Januar 2025 zu zahlen.

Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer ab 2025

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