Befahrerlaubnis für Landschaftsschutzgebiete: Erteilung
Leistungsbeschreibung
Wenn eine Landschaftsschutzgebiets-Verordnung ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahme oder Befreiung durch die zuständige Stelle zu erteilen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Verweise
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG)
- Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG)
Urheber
Freigabe
Fachlich freigegeben durch | Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz |
Quelle
Teleport GmbH; Befahrerlaubnis für Landschaftsschutzgebiete: Erteilung; http://restapi-v1-ni.zfinder.de/pst/8664313; 2020-06-24T06:23:40Z; Thu, 25 Feb 21 01:00:03 +0100