Kinderreisepass Verlängerung
Leistungsbeschreibung
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Verweise
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung muss umgehend erfolgen.
Rechtsgrundlage
Verweise
Urheber
Freigabe
Fachlich freigegeben durch | Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport |
Gebühren
6.0 | € |
Quelle
Teleport GmbH; Kinderreisepass Verlängerung; http://restapi-v1-ni.zfinder.de/pst/308597736; 2020-11-10T10:28:43Z; Fri, 22 Jan 21 01:00:04 +0100