Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
Leistungsbeschreibung
Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Kinderreisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Rechtsgrundlage
Verweise
Urheber
Freigabe
Fachlich freigegeben durch | Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport |
Quelle
Teleport GmbH; Kinderreisepass Meldung wegen Verlust; http://restapi-v1-ni.zfinder.de/pst/308597755; 2020-08-20T08:39:39Z; Fri, 22 Jan 21 01:00:04 +0100