Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Leistungsbeschreibung
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Verweise
Verfahrensablauf
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- aktueller Reisepass
Rechtsgrundlage
Verweise
Urheber
Freigabe
Fachlich freigegeben durch | Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport |
Gebühren
37.5 | € | Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten) |
59.5 | € | Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende) |
60.0 | € | Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten) |
82.0 | € | Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) |
Fristen
6 | Jahr(e) | Geltungsdauer | Antragsteller unter 24 Jahre |
10 | Jahr(e) | Geltungsdauer | Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre |
4 | Woche(n) | Bearbeitungsdauer |
Quelle
Teleport GmbH; Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit; http://restapi-v1-ni.zfinder.de/pst/308716857; 2020-11-23T15:15:47Z; Mon, 25 Jan 21 01:00:03 +0100