Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Mitteilung Wegfall von Anerkennungsvoraussetzungen
Leistungsbeschreibung
Werden die Anerkennungsvoraussetzungen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen nicht mehr erfüllt, ist dies nach § 3 Absatz 5 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Verweise
- § 3 Abs. 5 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
- Section 3 (5) Sentence 3 Lower Saxony Law on the Keeping of Dogs (NHundG)
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Verweise
- Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
- Find your unified contact person in the service provider portal Lower Saxony
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Verweise
- § 3 Abs. 5 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
- Section 3 (5) Sentence 3 Lower Saxony Law on the Keeping of Dogs (NHundG)
Freigabe
Fachlich freigegeben durch | Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung |
Quelle
Teleport GmbH; Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Mitteilung Wegfall von Anerkennungsvoraussetzungen; http://restapi-v1-ni.zfinder.de/pst/302631350; 2021-01-13T15:31:32Z; Tue, 02 Mar 21 01:00:03 +0100