Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung
Leistungsbeschreibung
Personen oder Stellen, die die nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) vorgeschriebenen Sachkundeprüfungen abnehmen, bedürfen zum Nachweis der hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten einer vorherigen Anerkennung.
Verweise
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover. Für Antragstellende anderer Bundesländer liegt die Zuständigkeit beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Verweise
- Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
- Find your unified contact person in the service provider portal Lower Saxony
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Unterlagen, aus denen sich die Eignung zur Abnahme von Sachkundeprüfungen ergibt
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Verweise
- § 3 Absatz 5 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
- Section 3(5) Lower Saxony Law on the Keeping of Dogs (NHundG)
Freigabe
Fachlich freigegeben durch | Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung |
Quelle
Teleport GmbH; Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung; http://restapi-v1-ni.zfinder.de/pst/302631351; 2021-01-13T15:31:32Z; Sun, 28 Feb 21 01:00:03 +0100