Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
Leistungsbeschreibung
Wer ein Reisegewerbe betreibt, muss grundsätzlich die Vorschriften des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) sowie des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage (NFeiertagsG) beachten. Eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe gilt für das Anbieten (Feilbieten) von Waren sowie für gastgewerbliche Tätigkeiten im Reisegewerbe. Außerdem gelten die Ausnahmebestimmungen für selbständige Gewerbetreibende, die andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs aufsuchen.
Weitere Ausnahmen müssen auf schriftlichen Antrag durch die zuständige Stelle ausdrücklich zugelassen werden.
Verweise
- Gesetz über den Ladenschluss (LadSchlG)
- Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG)
- Shop Closing Act (LadSchlG)
- Lower Saxony Law on Public Holidays (NFeiertagsG)
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der gewöhnliche Aufenthalt ist.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Verweise
- Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
- Find your unified contact person in the service provider portal Lower Saxony
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- Handelsregisterauszug
- Reisegewerbekarte
- ggf. Unterlagen, die das Vorhaben dokumentieren
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.22.7 an.
Verweise
- Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
- Appendix 1 to Section 1 paragraph 1 General Fee Regulations (AllGO)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Verweise
Freigabe
Fachlich freigegeben durch | Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr |
Quelle
Teleport GmbH; Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe; http://restapi-v1-ni.zfinder.de/pst/308264693; 2021-01-13T15:31:32Z; Tue, 26 Jan 21 01:00:04 +0100