Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
Leistungsbeschreibung
Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Verweise
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- wieder gefundener Personalausweis
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Rechtsgrundlage
Verweise
- § 27 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
- § 2 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)
Urheber
Freigabe
Fachlich freigegeben durch | Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport |
Gebühren
6.0 | € | Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland |
6.0 | € | Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises |
Quelle
Teleport GmbH; Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden; http://restapi-v1-ni.zfinder.de/pst/308087811; 2020-11-10T09:35:14Z; Tue, 09 Mar 21 01:00:04 +0100