Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. Die Erlaubnis können Sie schriftlich in Papierform, über das Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO) und ab 2023 über das Unternehmensportal für den gesundheitsbezogenen Verbraucherschutz beantragen.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie dem Antrag unter anderem Sachkundenachweise der Personen beifügen, die die Arbeit des Tötens und Betäubens durchführen.
Teaser
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese Erlaubnis müssen Sie beantragen.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle, nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben, die zuständige Stelle die Unterlagen geprüft hat und die Voraussetzungen geprüft wurden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Veterinärämtern der Landkreise, der Region Hannover und der kreisfreien Städte sowie beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.
Voraussetzungen
- Antrag ist vollständig und richtig ausgefüllt
- Alle erforderlichen Unterlagen liegen vor
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag (Vordruck/Digital)
- Sachkundenachweise für die Personen, die Wirbeltiere töten oder betäuben wollen
- Skizze der Tätigkeitsstätte und Beschreibung der Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob ggf. weitere Unterlagen eingereicht werden sollen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren ergibt sich nach der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) an. Es fallen jedoch mindestens 25,00 EUR und höchstens 1.000,00 EUR an.
Verweise
- Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)
- Rules on consumer and veterinary management (GOVV)
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie benötigen die Erlaubnis vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit.
Rechtsgrundlage
Verweise
Rechtsbehelf
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe kann Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Was sollte ich noch wissen?
Ordnungswidrig handelt, wer eine Tätigkeit ohne die nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Tierschutzgesetz erforderliche Erlaubnis ausübt (§ 18 Abs. 1 Nr. 20 TierSchG).
Freigabe
Fachlich freigegeben durch | Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Quelle
Teleport GmbH; Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung; http://restapi-v1-ni.zfinder.de/pst/9289224; 2021-03-26T11:34:34+01:00; Thu, 15 Apr 21 01:00:04 +0200