Betrieb einer Prostitutionsstätte Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Prostitutionsstätten sind Gebäude, Räume und sonstige ortsfeste Anlagen, die als Betriebsstätte zur Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt werden.
Wer eine Prostitutionsstätte betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in deren Bezirk die Prostitutionsstätte betrieben werden soll.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Betriebskonzept
- weiteren erforderlichen Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen
- bei einer natürlichen Person:
- Name,
- Geburtsdatum und
- Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
- Name der Firma,
- Anschrift,
- Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
- Sitz der Firma.
Welche Gebühren fallen an?
Nach Zeitaufwand, mindestens 300,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Verweise
Urheber
Freigabe
Fachlich freigegeben durch | Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung |
Fachlich freigegeben am | 13.03.2018 |
Quelle
Teleport GmbH; Betrieb einer Prostitutionsstätte Erlaubnis; http://restapi-v1-ni.zfinder.de/pst/358459845; 2020-08-20T08:39:25Z; Thu, 25 Feb 21 01:00:03 +0100