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Weiterhin Maskenpflicht beim Besuch der Stadtverwaltung
Seit dem 11. April wird für den Besuch der Goslarer Stadtverwaltung kein 3G-Nachweis mehr benötigt. Im Rahmen des Hausrechts gilt jedoch weiterhin Maskenpflicht (FFP2 oder KN95) im Gebäude.
Die Stadt Goslar bittet Ihre Bürgerschaft eindringlich, ihre Anliegen möglichst online, telefonisch oder per E-Mail zu klären.
Auf https://service.goslar.de werden bereits Onlinedienstleistungen angeboten. Persönlich sollte die Stadtverwaltung hingegen nur in wirklich nötigen Fällen aufgesucht werden.
Bürgerbüro der Stadt Goslar
Wir sind für Ihr Anliegen Ihre erste Anlaufstelle in der Verwaltung und durchgehend für Sie da!
Stadt Goslar
Bürgerbüro
Charley-Jacob-Straße 3, 38640 Goslar
Tel. (05321) 704-115
Fax (05321) 704-445
EMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Montag: 8:00 - 13:00 Uhr und 13:45 - 16:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 8:00 – 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8:00 – 13:00 Uhr
Öffnungszeiten des Bürgerbüros Goslar
Montag: | 08:00 bis 13:00 Uhr 13:45 bis 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 bis 13:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 bis 13:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 bis 13:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 bis 13:00 Uhr |
Öffnungszeiten des Bürgerbüros Vienenburg:
Montag bis Donnerstag: | 08:30 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 14:30 bis 18:00 Uhr |