Eine Person steht auf einem Staudamm
Eine Person steht vor einem Stromkasten
Zwei Frauen stehen auf einem Staudamm
Eine Leitung von behandeltem Abwasser

Abwasserbeseitigung / Versickerung

Abwasserbeseitigung

Anfallendes Abwasser von Gewerbeanlagen und Wohnhäusern ist grundsätzlich über die öffentliche Schmutzwasserkanalisation abzuleiten. Als Abwasser gelten unter anderem Abwasser aus sanitären Anlagen, Küchen, gewerblich oder industriell genutztes Wasser und anfallendes Regenwasser von Dachflächen und Verkehrswegen.

Zu beachtet ist dabei die Abwassersatzung der Stadt Goslar und der Stadt Vienenburg.

Versickerung

Die Ableitung des auf dem Grundstück anfallenden Regenwassers ist neben der Ableitung von Schmutzwasser Teil der privaten Grundstücksentwässerung. Die Versickerung von unbelastetem Regenwasser wirkt sich positiv auf die Neubildung von Grundwasser aus. In dem nachfolgenden Merkblatt finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen für eine Regenwasserversickerung auf Ihrem Grundstück.

Kontakt

Stadt Goslar - Fachdienst Umwelt und Gewässerschutz

Rammelsberger Straße 238640 Goslar

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