Abwasserbeseitigung
Anfallendes Abwasser von Gewerbeanlagen und Wohnhäusern ist grundsätzlich über die öffentliche Schmutzwasserkanalisation abzuleiten. Als Abwasser gelten unter anderem Abwasser aus sanitären Anlagen, Küchen, gewerblich oder industriell genutztes Wasser und anfallendes Regenwasser von Dachflächen und Verkehrswegen.
Zu beachtet ist dabei die Abwassersatzung der Stadt Goslar und der Stadt Vienenburg.
Versickerung
Die Ableitung des auf dem Grundstück anfallenden Regenwassers ist neben der Ableitung von Schmutzwasser Teil der privaten Grundstücksentwässerung. Die Versickerung von unbelastetem Regenwasser wirkt sich positiv auf die Neubildung von Grundwasser aus. In dem nachfolgenden Merkblatt finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen für eine Regenwasserversickerung auf Ihrem Grundstück.