Die Entnahme von Wasser aus Oberflächenwasser (Bäche, Flüsse, Seen, Teiche, etc.) oder dem Grundwasser stellt immer eine Benutzung des Gewässers dar.

Dazu benötigen Sie von uns eine Erlaubnis.

Erlaubnisfrei ist es jedoch die Entnahme von geringen Mengen für:

  • einzelne Haushalte
  • den Hofbetrieb
  • das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs
  • die gewöhnliche Bodenentwässerung landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzter Grundstücke

Eine Entnahme aus Oberflächengewässern darf jedoch nur ohne technische Hilfsmittel (wie Pumpen etc.) erfolgen.

Weitere Infos für die Nutzung von Oberflächenwasser können Sie Merkblatt entnehmen:

Weitere Infos zur Grundwasserentnahme können Sie dem Merkblatt entnehmen:

Anzeige eines geplanten Erdaufschlusses, diese muss mind. 4 Wochen vor Beginn der Arbeiten erfolgen:

Im Nachgang an die durchgeführte Bohrung ist der ausgefüllte Erfassungsbogen der UWB zuzusenden:

 

Bei Fragen können Sie sich gern per E-Mail an die Untere Wasserbehörde der Stadt Goslar wenden.
Sie erreichen uns unter folgender E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

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