Wassergefährdende Stoffe sind alle flüssigen und gasförmigen Stoffe, die eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige Veränderung der Gewässereigenschaften hervorrufen können. Dies sind z. B. Mineral- und Teeröle sowie deren Produkte (Heizöl, Benzin, Diesel), Säuren, Gifte, Chemikalien usw. Auf den Seiten des Umweltbundesamtes finden Sie den aktuellen Katalog wassergefährdender Stoffe.
Wassergefährdende Stoffe dürfen auf keinen Fall in Gewässer oder die Kanalisation gelangen und auch nicht in den Untergrund sickern. Entsprechende Vorgaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen finden sich im Wasserhaushaltsgesetz sowie der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV).
Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt, hergestellt oder verwendet werden, müssen so beschaffen sein und betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer nicht befürchtet werden muss. Das wird von der Wasserbehörde überprüft. Der Fachbereich Umwelt- und Gewässerschutz führt ein Verzeichnis aller entsprechenden Anlagen im Stadtgebiet sowie den dazugehörigen Ortsteilen. Selbst die Erstellung, Veränderung oder Stilllegung von einfachen Heizöltanks muss der Unteren Wasserbehörde der Stadt Goslar angezeigt werden.
Falls es zu einem Unfall beim Betanken oder zu einem Leck kommt: Das Austreten von Heizöl über den Bereich der Heizölanlage (z. B. Auffangraum) hinaus ist – soweit es sich nicht um ganz geringfügige Mengen handelt – unverzüglich der Unteren Wasserbehörde oder der Polizei zu melden. Ein Merkblatt zum Anbringen an die Anlage mit den wichtigsten Informationen können Sie hier herunterladen.
Weitere Informationen können Sie den folgenden Dokumenten entnehmen: