Nach § 1 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden Bauleitpläne unterteilt in den vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) und den verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan).
Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Er stellt die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dar (§ 5 BauGB). Der Flächennutzungsplan ist behördenverbindlich, d.h. er entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung für die Grundstückseigentümer.
Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§ 8 BauGB). Er regelt die Art der baulichen Nutzung (z. B. Allgemeines Wohngebiet), das Maß der baulichen Nutzung (z. B. Gebäudehöhe, Zahl der Vollgeschosse), die überbaubare Grundstücksfläche (zulässiger Standort für Gebäude) und die örtlichen Verkehrsflächen (z. B. Straßen). Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans dürfen dessen Vorgaben nicht widersprechen (§§ 9 und 30 BauGB).
Zu den rechtskräftigen Bebauungsplänen...
Zu den rechtskräftigen Flächennutzungsplänen...
Öffentlichkeitsbeteiligung
Bauleitpläne durchlaufen in der Regel zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung.
In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Die frühzeitige Beteiligung dient vor allem der Sammlung von allen relevanten Informationen für den Bauleitplan.
Bei der Auslegung gem. § 3 (2) BauGB wird der Planentwurf mit seiner Begründung incl. Umweltbericht der Öffentlichkeit vorgestellt, damit diese Stellung nehmen kann. Die Auslegung nach § 3 (2) BauGB wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht (in Goslar in der Goslarschen Zeitung), und der Bauleitplan liegt für mindestens einen Monat aus. Ergeben sich aus den Stellungnahmen im Rahmen der Auslegung größere Änderungen, so ist der Bauleitplan gem. § 4a (3) BauGB erneut auszulegen, ggf. beschränkt auf die geänderten Bestandteile des Bauleitplanentwurfs.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4a (3) BauGB kann zeitlich angemessen verkürzt werden. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung können ergänzend elektronische Informationstechnologien genutzt werden (§ 4a Abs. 4 BauGB). Daher erfolgt die aktuelle Beteiligung auch über diese Seite.
Orte der Auslegung und Möglichkeiten zur Abgabe von Anregungen
Laut Hauptsatzung der Stadt Goslar hängen die Bauleitpläne während der öffentlichen Beteiligung aus, und zwar in der Tordurchfahrt des Verwaltungsgebäudes, Charley-Jacob-Str.3, werktags von 7 bis 18 Uhr, sowie im Flur des Fachbereiches 3, Fachdienst Stadtplanung, Charley-Jacob-Str. 3 (Dachgeschoss), während der Dienststunden Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30, von 14 bis 15 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 15 bis 17 Uhr. Bauleitpläne von Hahnenklee-Bockwiese hängen zusätzlich im Kurhaus Hahnenklee, Kurhausweg 7, während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 20 Uhr und Samstag 9:30 Uhr bis 14 Uhr aus.
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Anregungen schriftlich vorbringen oder im Fachbereich 3, Fachdienst Stadtplanung, Charley-Jacob-Straße 3, während der o.a. Dienststunden zur Niederschrift erklären.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Kartengrundlage für Flächennutzungs- und Bebauungspläne sind nach dem NVermG und durch das Urheberrechtsgesetz rechtlich geschützt.
Quelle: Landesamt für Geoinformation und Landvermessung Niedersachsen (LGLN)
Flächennutzungspläne im Verfahren
106. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goslar für den Bereich "Hahndorf West"
Bekanntmachung - Plandarstellung (Vorentwurf) - Begründung mit Umweltbericht (Vorentwurf)
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Ansprechpartner: Herr Michel (Tel. 05321-704-527, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goslar für den Bereich Vienenburg "Hungerkamp"
Bekanntmachung - Plandarstellung - Begründung (Vorentwurf)
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Ansprechpartner: Herr Michel (Tel. 05321-704-527, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goslar für den Bereich Vienenburg "Unterm Liethberge"
Bekanntmachung - Plandarstellung - Begründung (Vorentwurf)
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Ansprechpartner: Herr Michel (Tel. 05321-704-527, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goslar für den Bereich Vienenburg-Lochtum "Diestelkamp"
Bekanntmachung - Plandarstellung - Begründung (Vorentwurf)
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Ansprechpartner: Herr Michel (Tel. 05321-704-527, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
110. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goslar für den Bereich Hahnenklee "Lautenthaler Straße West"
Bekanntmachung - Plandarstellung (Entwurf) - Begründung mit Umweltbericht -Waldgutachten -Schalltechnisches Gutachten -Entwässerungskonzept -Bodengutachten -Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
Verfahrensstand: Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Ansprechpartner: Herr Michel (Tel. 05321-704-527, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
109. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goslar für den Bereich „Fachmarktstandort Gutenbergstraße“
Bekanntmachung - Plandarstellung – Begründung mit Umweltbericht
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Ansprechpartner: Herr Michel (Tel.: 05321 / 704-527, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Bebauungspläne im Verfahren
Bebauungsplan Nr. 310 „Hahndorf West“
Bekanntmachung - Planzeichnung (Vorentwurf) – Begründung (Vorentwurf) – Städtebaulicher Entwurf
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Ansprechpartner: Frau Broy (Tel.: 05321 / 704-524, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Bebauungsplan Aufhebung Nr. 147.2 „Golfplatz“
Bekanntmachung - Planzeichnung (Vorentwurf) – Begründung (Vorentwurf)
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Ansprechpartner: Herr Sandvoß (Tel.: 05321 / 704-377, Email: lukas.sandvoss@Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Bebauungsplan Nr. Vbg 047 „Hungerkamp“ mit ÖBV
Bekanntmachung - Planzeichnung (Vorentwurf) – Begründung (Vorentwurf)
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Ansprechpartner: Herr Born (Tel.: 05321 / 704-378, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Bebauungsplan Nr. Vbg 046 „Unterm Liethberge“ mit ÖBV
Bekanntmachung - Planzeichnung (Vorentwurf) – Begründung (Vorentwurf)
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Ansprechpartner: Herr Born (Tel.: 05321 / 704-378, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Bebauungsplan Nr. Lo 007 „Diestelkamp-Lochtum“ mit ÖBV
Bekanntmachung - Planzeichnung (Vorentwurf) – Begründung (Vorentwurf)
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Ansprechpartner: Herr Osterloh (Tel.: 05321 / 704-374, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Bebauungsplan Nr. 513 „Lautenthaler Straße West“
Bekanntmachung - Planzeichnung (Entwurf) – Begründung Teil I Städtebau (Entwurf) – Begründung Teil II Umweltbericht (Entwurf) – Waldgutachten - Schalltechnisches Gutachten - Entwässerungskonzept - Bodengutachten - Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmenumweltbezogene Stellungnahmen
Verfahrensstand: Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Ansprechpartner: Frau Broy (Tel.: 05321 / 704-524, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Bebauungsplan Nr. 153.4 „Lilienthalstraße“, 4. Änderung mit ÖBV
Bekanntmachung - Planzeichnung (Vorentwurf) – Begründung (Vorentwurf) - wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
Verfahrensstand: Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Ansprechpartner: Frau Broy (Tel.: 05321 / 704-524, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Bebauungsplan Nr. 179 „Fachmarktzentrum Gutenbergstraße Teilplan I“ mit ÖBV
Bekanntmachung - Planzeichnung (Vorentwurf) - Begründung (Vorentwurf) - Detailplanung des Vorhabens - Verträglichkeitsgutachten
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Ansprechpartner: Frau Broy (Tel.: 05321 / 704-524, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Bebauungsplan Nr. 512 „Bockswieser Straße“
Bekanntmachung - Planzeichnung (Entwurf) – Begründung Teil I Städtebau (Entwurf) – Begründung Teil II Umweltbericht (Entwurf) – Anlagen zur Begründung Teil II Umweltbericht (Entwurf) - Nahversorger Hahnenklee: Standortpotentiale - Schalltechnische Vorabstellungnahme - Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
Verfahrensstand: Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Ansprechpartner: Frau Broy (Tel.: 05321 / 704-524, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Bebauungsplan Nr. 180 „Fachmarktzentrum Gutenbergstraße Teilplan II“ mit ÖBV
Bekanntmachung - Planzeichnung (Vorentwurf) – Begründung (Vorentwurf) – Lageplan Verbrauchermarkt
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Ansprechpartner: Frau Broy (Tel.: 05321 / 704-524, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)