Die Bauleitplanung der Stadt Goslar als Instrument der Stadtentwicklung und Stadtgestaltung

Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Instrument der Stadtentwicklung und –gestaltung. Sie ist zweistufig und besteht aus dem Flächennutzungsplan und den Bebauungsplänen. Die Gemeinde ist jedoch dabei nicht völlig frei. Die Bauleitplanung muss sich den übergeordneten Vorgaben der Raumordnung anpassen sowie höherrangige Vorgaben aus Gesetzen und Verordnungen beachten. Der Flächennutzungsplan wird als vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in Grundzügen dar. Bebauungspläne werden für Teile des Gemeindegebiets aufgestellt und konkretisieren die Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Der FNP ist lediglich behördenverbindlich, der Bebauungsplan jedoch allgemein rechtsverbindlich.

Bauleitplanung

Bebauungspläne – rechtsverbindlicher Teil des Ortsrechts

Ein Bebauungsplan wird vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen und durch Bekanntmachung rechtsverbindlich. Der Bebauungsplan schafft Baurechte, normiert aber auch Rahmenbedingungen, die alle Bauvorhaben innerhalb seines Geltungsbereichs einhalten müssen.

Ein qualifizierter Bebauungsplan setzt verbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen:

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

Der sog. einfache Bebauungsplan enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 „Unbeplanter Innenbereich“ und 35 „Außenbereich“ Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

Planungsrecht

Innenbereichssatzungen

Ebenfalls zum Planungsrecht gehören sog. Innenbereichssatzungen. Mit städtebaulichen Satzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 BauGB besitzen die Gemeinden ergänzend zu den Bebauungsplänen die Möglichkeit, den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich abzugrenzen und dadurch die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben steuernd zu gestalten. Die Innenbereichssatzungen regeln die räumliche Abgrenzung des unbeplanten Innenbereichs vom Außenbereich durch eine Linie, die bei der Klarstellungssatzung zumeist den gesamten Ortsteil umschließt. Bei der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung können zusätzlich zur zeichnerischen Abgrenzung einzelne städtebauliche Festsetzungen getroffen werden, beispielsweise zu den überbaubaren Grundstücksflächen oder zur zulässigen Geschosszahl.

In Goslar existieren folgende Innenbereichssatzungen:

Örtliche Bauvorschriften / (Bau)Gestaltungssatzungen

Oft gehört zu einem Bebauungsplan eine „Örtliche Bauvorschrift (ÖBV)“, auch „(Bau)Gestaltungssatzung“ genannt. Hier sind in der Regel Auflagen zur Dach- und Fassadengestaltung, insbesondere Material- und Farbwahl geregelt. Die örtlichen Bauvorschriften, welche nicht direkt in einer Bebauungsplan-Urkunde enthalten sind, können folgender Liste entnommen werden:

Für welche Flächen gibt es einen Bebauungsplan?

Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie Ihr Grundstück bebauen wollen, sollten Sie also klären, ob es einen Bebauungsplan gibt. Einen direkten Zugang zu allen rechtskräftigen Plänen bietet Ihnen das Geoportal der Stadt Goslar.

Rechtlicher Hinweis: Alle gezeigten Bauleitpläne und Satzungen dienen lediglich zu Informationszwecken und ersetzen kein Beratungsgespräch bzw. Bauantrag oder Bauvoranfrage. Die im Internet dargestellten Pläne können ggf. geringfügig von den originalen und rechtsverbindlichen Plänen abweichen. Wenn Sie sich für ein konkretes Bauvorhaben entscheiden wollen, empfehlen wir aber die direkte Kontaktaufnahme mit der Stadtverwaltung.

Mit diesem Service geben wir den Bürgern der Stadt sowie Investoren und Neubürgern die Möglichkeit, sich über die Nutzung und Bebaubarkeit von Grundstücken in der Stadt Goslar zu informieren. Alle rechtskräftigen Bebauungspläne sind dort aufrufbar. Entweder Sie nutzen dafür die Suchfunktion nach Adresse und Ort oder zoomen sich in der Karte mittels der Vergrößerungsfunktion zur Örtlichkeit Ihrer Wahl. Ihre Kontaktperson für planungsrechtliche Auskünfte sind:

  • Vienenburg mit Ortsteilen: Herr Peter Osterloh, Tel.: 05321/704-374, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Jerstedt, Hahndorf, Grauhof: Frau Claudia Peters, Tel.: 05321/704-501, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Baßgeige, Jürgenohl mit Fliegerhorst, Georgenberg: Frau Vanessa Jantzen, Tel.: 05321/704-377, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Altstadt, Steinberg, Hahnenklee: Frau Melanie Broy, Tel.: 05321/704-524, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Ohlhof, Sudmerberg, Rammelsberg und Oker: Herr Benjamin Born, Tel.: 05321/704-378, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bauleitpläne im Verfahren

Informationen zu noch laufenden Verfahren einschließlich Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie auf der Seite "Bauleitpläne im Verfahren".

 

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