Leistungsbeschreibung


Durch die die allgemeine Parkraumbewirtschaftung des öffentlichen Parkraumes soll der knappe Parkraum effektiv genutzt und der Parksuchverkehr reduziert werden. Weiterhin soll durch die Sonderregelungen für Bewohner das Wohnumfeld und die Aufenthaltsqualität für die betroffenen Bürger verbessert werden. Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine bestimmte ausgewiesene Zone und ist zeitlich befristet.

Verfahrensablauf


Der Antrag kann direkt online über das openRathaus ausgefüllt, bezahlt und eingereicht werden. Die weiteren notwendigen Unterlagen können als Scan oder als Foto im Postkorb des openRathaus hochgeladen werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Unterlagen auf dem Postweg einzureichen. Den Bewohnerparkausweis erhalten Sie anschließend ebenfalls per Post. In Ausnahmefällen kann die Aushändigung des Ausweises persönlich erfolgen (ggf. unter Vorlage einer Vertreter-Vollmacht). Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Voraussetzungen


  • Gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkbereich
  • Kein Privatstellplatz vorhanden

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises
  • Personalausweis bzw. Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein) 
  • ggf. Erklärung zur dauerhaften Nutzung eines Kraftfahrzeugs

Welche Gebühren fallen an?


Die Gebühr beträgt je nach Quartier 20 € bzw. 30,70 €. Die Gebühr für das Ausstellen eines Ausweises bei Verlust oder Änderung beträgt 10,70 €.

Rechtsgrundlage:

 § 46 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von
den Anordnungen des § 45 Abs. 1 StVO, hier: Bewohnerparken

Was sollte ich noch wissen?


Zusätzliches Informaterial:

Kontakt
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  • Fachdienst Straßenverkehr
Kontaktpersonen

  • Herr Bothe