Beantragung eines Bewohnerparkausweises
Durch die allgemeine Parkraumbewirtschaftung des öffentlichen Parkraumes soll der knappe Parkraum effektiv genutzt und der Parksuchverkehr reduziert werden. Weiterhin soll durch die Sonderregelungen für Bewohner das Wohnumfeld und die Aufenthaltsqualität für die betroffenen Bürger verbessert werden. Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine bestimmte ausgewiesene Zone und ist zeitlich befristet.
Voraussetzungen
- Gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkbereich
- Kein Privatstellplatz vorhanden
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises
- Personalausweis bzw. Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- ggf. Erklärung zur dauerhaften Nutzung eines Kraftfahrzeugs
- bei Beantragung durch einen Vertreter: eine entsprechende Vollmacht
Formulare als pdf-Dokumente downloaden
- Die Möglichkeit einen Parkausweis zu beantragen erhalten Sie über OpenR@thaus.
- Erläuterungen
- Übersicht Parkbereiche
Vorgehensweise
Der Antrag kann online im OpenR@thaus ausgefüllt. Die notwendigen Unterlagen können als Scan oder als Foto hinzugefügt werden. Auch das Einreichen der Unterlagen auf dem Postweg ist natürlich möglich. Den Bewohnerparkausweis erhalten Sie mit Rechnung per Post. In Ausnahmefällen kann die Aushändigung des Ausweises persönlich erfolgen (ggf. unter Vorlage einer Vertreter-Vollmacht). Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin. Die Gebühr beträgt je nach Quartier 20 € bzw. 30,70 €. Die Gebühr für das Ausstellen eines Ausweises bei Verlust oder Änderung beträgt 10,70 €.
Ihr Ansprechpartner bei der Stadt Goslar
Herr Peter Schier
Tel. 05321 704545
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